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Mittwoch, 28. März, Alter: 5 Jahre » Zurück

Von: Susann Riedel

Eine politische Sackgasse

Gesetzesentwurf für Versammlungsverbot

Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) verfolgt mit einem neuen Gesetzesentwurf das Ziel, rechtsextremistische Versammlungen an historischen Gedenkstätten zu verbieten. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Grundgesetz, welches allen Deutschen die Versammlungsfreiheit garantiert.

Eine historische Gedenkstätte: Die Frauenkirche in Dresden (Foto: pixelquelle.de)

In Sachsen wagen Politiker einen neuen Schritt zur Bekämpfung der neonazistischen Szene. Die im Sommer 2006 beschlossene Föderalismusreform ermöglicht nun den Ländern, nach eigenem Ermessen so genannte "Bannmeilen" einzurichten. Diese sollen die Areale von wichtigen historischen Gedenkstätten, die an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur erinnern, vor rechtsradikalen Aufmärschen bewahren. Eine Verbreitung des Gedankenguts der Rechtsextremen werde dadurch aber nicht aufgehalten beziehungsweise eingeschränkt, so Eduard Jenke, Pressesprecher der FDP in Chemnitz, gegenüber medien-mittweida.de.

Bannmeilen könnten laut Gesetzesentwurf die Plätze der ehemaligen Synagogen in Chemnitz und Leipzig sein. Dies könnte auch die Nikolaikirche, den Innenstadtring sowie das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig betreffen. In Dresden werden die Frauenkirche, der Altmarkt und die Synagoge in Betracht gezogen. Auch der ehemalige jüdische Betraum in Bautzen, Gelände von einstigen Konzentrationslagern und deren Außenlager sowie die einstige Torgauer Brücke gehören dazu. Als besonders bedenklich sieht Mackenroth die Demonstration von Neonazis zum jährlich stattfindenden Gedenktag anlässlich der alliierten Luftangriffe auf Dresden am 13. Februar 1945. Aus diesem Grund fordert er, dass vom 10. bis zum 17. Februar ebenso in der Dresdener Innenstadt Demonstrationen von Rechtsextremisten verboten werden können.

Nach einem Gespräch mit medien-mittweida.de sieht Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des "Kulturbüros Sachsen", in dem ordnungspolitischen Vorgehen des sächsischen Justizministers allerdings nur eine schnelle Abhandlung der Problemsituation. "Durch dieses Verbot kann eine Verletzung der Würde der Opfer nicht verhindert werden. Es ist viel wichtiger, dass sich die Menschen mit ihrer Geschichte auseinandersetzen und verstehen lernen, was hier passiert." Die Politik wähle die einfachste Lösung für das Problem. Dabei garantiere nur die Aufklärung und Bildung der jungen Generation für einen langfristigen Erfolg gegen den Zulauf zu rechtsextremistischen Gruppierungen.

Es ist deshalb denkbar, dass das Verbot sogar eine gegenteilige Wirkung erzielen könnte, falls sich die Rechtsradikalen als "Opfer des Staates" und als "Märtyrer" propagieren. Dies hätte dann wahrscheinlich eine weitere Solidarisierung innerhalb der rechtsextremen Szene zur Folge und führe in eine politische Sackgasse.

Versammlungsfreiheit gilt für alle

Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Föderalismusreform darauf geeinigt, dass es eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Versammlungsrechtes gibt. Somit stehen Denkmäler der ermordeten Juden in Europa unter dem Schutz des Bundes. Die Bundesländer tragen hingegen Verantwortung für historische Gedenkstätten innerhalb ihrer Landesgrenzen. So beschloss zum Beispiel 2006 der Landtag in Brandenburg das "Gräberstätten-Versammlungsgesetz", welches Demonstrationen an Gräbern von Kriegsopfern im Bundesland verbietet. Somit könne es durchaus auch bald für Sachsen ein neues Gesetz zur Versammlungsfreiheit geben.

Diese Einschränkung würde allerdings im Widerspruch zu der Aussage des Artikels 8, Absatz 1 des Grundgesetzes stehen, worin allen Deutschen das Recht erteilt wird, sich friedlich zu versammeln. Hanneforth verweist auf diese bestehenden verfassungsrechtlichen Prinzipien. "Das Grundgesetz gilt für alle Bürgerinnen und Bürger – Demokraten wie Rechtsextreme. So ist es unmöglich nur das Demonstrationsrecht für Rechtsextremisten zu beschneiden. Vielmehr gelten dann auch Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger und somit für alle Demokraten." Es kann daher durchaus sein, dass der Gesetzentwurf von dem Verfassungsgericht in Leipzig noch geprüft werden muss.

Das Kulturbüro Sachsen führt aufklärende Weiterbildungen in den Bereichen Rechtsextremismus und deren Symbolik durch. Für die Opfer rechter Gewalt sowie für Aussteiger aus der Szene werden ebenfalls professionelle Hilfsprogramme angeboten.



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