Von: Philipp Löwe
Kommentar
Auf dem rechten Auge blind?
Polizisten, die schon mal wegschauen, eine Justiz, die sich Zeit lässt. Der Verfolgungseifer von Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber rechtsradikalen Schlägern hält sich zu oft in Grenzen. Das Wegschauen scheint System zu haben in Deutschland.
Die jüngsten Übergriffe durch brutale Nazischläger in Mittweida sind mehr als schockierend. Nicht nur weil vier erwachsene Männer keine Skrupel hatten, ein gerade mal sechs Jahre altes Mädchen anzugreifen und auch vor der Verstümmelung einer zur Hilfe eilenden 17-Jährigen nicht zurückschreckten. Beängstigend ist vor allem die Tatsache, dass der Vorfall von Nachbarn und Anwohnern beobachtet wurde. Die Polizei hat niemand verständigt, dem Mädchen geholfen erst recht nicht. Doch das Wegschauen bei rechter Gewalt ist nicht ein spezielles Problem von Mittweida oder seiner Einwohner. Polizisten, die schon mal wegschauen, eine Justiz, die sich Zeit lässt, der Verfolgungseifer von Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber rechtsradikalen Schlägern hält sich zu oft in Grenzen. Das Wegschauen scheint System zu haben in Deutschland.
Ein paar erschreckende Beispiele aus unserem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt:
Am 18. Juni 2005 überfallen zehn Neonazis nach zwei Uhr morgens das Billardcafé eines soziokulturellen Vereins in Quedlinburg. Mehrere Menschen werden verletzt. Als die alarmierte Polizei endlich eintrifft, werden zunächst in aller Ruhe die Zeugen befragt. Hinweise auf die davon stürmenden Täter werden von den Beamten geflissentlich überhört. Als im Oktober des darauf folgenden Jahres einer der Täter vor Gericht steht, geht es längst noch nicht um die Sache im Juni 2005. Nein, so weit ist Justitia zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der Angeklagte hatte bereits zuvor mit Bekannten den Türsteher eben jenes Cafés zusammengestiefelt. Damals traf die Polizei erst nach 15 Minuten am Tatort ein. Man habe das Café nicht auf Anhieb gefunden, so die Begründung der Ortspolizisten. Der Rest der Nazibande konnte auch hier unerkannt entkommen.
30. Juli 2005. Auf dem Herbstfest in Zerbst wird einem 16-Jährigen von einem mehrfach vorbestraften Rechten mit einem Bierglas das rechte Auge ausgestochen. Der Junge trug an diesem Abend ein T-Shirt mit der Aufschrift "Gegen Nazis". Kurz nach seiner Festnahme kommt der 29-Jährige frei. Die Polizisten fahren ihn sogar zum Bahnhof – damit er den letzten Zug nicht verpasst. Die Teilnehmer einer Demonstration gegen rechte Gewalt einige Tage später allerdings werden mit Bußgeldbescheiden bedacht. Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Vor der Polizeistation verprügelt
Himmelfahrtstag 2006 in Oschersleben. Ein Trupp Neonazis hetzt eine Gruppe Jugendlicher durch den Ort. Als die Jäger ihre Beute stellen prügeln sie wild auf die Jugendlichen ein – vor dem Polizeirevier! Der wachhabende Beamte gab später zu Protokoll, er habe das Klingeln und Hämmern gegen die Tür zwar gehört, aber nicht geöffnet. Der Funkruf nach einer Streife schien dem Freund und Helfer genug der Pflichterfüllung. Bis der Einsatzwagen eintrifft sind die Glatzen längst über alle Berge, wieder einmal.
Noch ein Beispiel? Quedlinburg, Neujahrsnacht 2006. Ein 17-Jähriger wird von 15 Neonazis aufgemischt. Sein Freund rennt zu einem Polizeiauto, das in der Nähe steht. Er fleht um Hilfe. Die Ordnungshüter bleiben im Wagen sitzen, sie müssten erst Verstärkung anfordern. Dabei hat das Auge des Gesetzes die Nazibande bereits länger beobachtet, weil es schon kurz vorher eine Schlägerei auf dem Marktplatz gegeben hatte. Das Opfer wird mit doppeltem Kieferbruch ins Krankenhaus eingeliefert. Gegen die Täter ist bis heute keine Anklage erhoben.
Die Opfer solcher Attacken sind oft doppelt gestraft. Zum einen müssen sie das Erlebte verarbeiten, die meisten trauen sich nachts nicht mehr auf die Straße, und was noch viel schwerer wiegt, sie verlieren das Vertrauen in die Strafverfolgung in unserem Land. Als Folge erstatten viele erst gar keine Anzeige, weil sie glauben, dass es ohnehin nichts bringt. Dazu kommt noch die Angst vor Racheakten. Umso mehr verwundert es, dass es im Prozess gegen Tom W., den Anführer der verbotenen rechtsradikalen Kameradschaft "Sturm 34", vor dem Amtsgericht in Chemnitz etliche Pannen gab. Der 19-Jährige sitzt zwar seit Monaten in Untersuchungshaft, aber es wurden unter anderem dessen Ladung verschlampt und das falsche Gericht angerufen. Bei näherer Betrachtung scheint dies den schlimmen Verdacht zu bestätigen, dass die deutsche Justiz auf dem rechten Auge blind ist.
Hier muss etwas passieren. Gegen rechte Straftaten muss schnell und vor allem mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Ansonsten traut sich in Zukunft niemand mehr, so mutig einzugreifen wie das in Mittweida verletzte Mädchen, das übrigens einen Orden verdient hat.
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