Zu Favoriten hinzufügen


Montag, 15. Dezember, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Juliane Henze

Verfassungsbeschwerde eines türkischen Metzgers abgelehnt

Streitthema Elektrostoß

Das Thema Schächten ist erneut in der Diskussion, nach der abgelehnten Verfassungsbeschwerde von Rüstem Altinküpe aus Aßlar. Der Metzger wollte eine Sondergenehmigung, um für das dreitägige Opferfest "Kurban Bayran" Schafe und Rinder nach islamischem Brauch zu schlachten.

Schächten in der Diskussion

Schächten in der Diskussion (Quelle: Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.)

Muslime und Juden sollen laut ihrer Religion nur Fleisch von geschächteten Tieren essen. Denn der Verzehr von Blut ist in beiden Glaubensgemeinschaften untersagt. Beim Schächten wird dem Tier mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten. Durch die durchtrennte Halsschlagader blutet das Tier aus und der Tod tritt nach wenigen Minuten ein. Der Paragraph 4a (1) des Tierschutzgesetzes regelt aber: "Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist". Es gibt aber die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu erhalten, wenn ein Metzger beweisen kann, dass das Schächten einiger Tiere nach altem Brauch durch seine Religion vorgeschrieben ist und somit unabdingbar.

Ein langer Rechtsstreit

Rüstem Altinküpe besitzt seit 2006 eine solche Sondergenehmigung. 500 Schafe und 200 Rinder darf der Metzger dieses Jahr auf diese Weise schlachten. Obwohl er diese Zahl bereits weit überschritten hat, versuchte er am 5. Dezember mit einem Eilantrag am Verfassungsgericht Gießen eine weitere Sondergenehmigung zu erhalten. Anlass war das islamische Opferfest "Kurban Bayran" vom 8. bis 11. Dezember, wofür Altinküpe weitere Schächtungen für notwendig hielt. Nachdem das Gericht seine Klage abwies, wendete er sich an das Bundesverfassungsgericht. Bei seiner Klage verwies er vor allem auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Religionsfreiheit.

Sein Antrag wurde vom Gericht aber nicht zur Entscheidung aufgenommen. Nach Aussage des Gerichts erfolgte die Ablehnung aus formalen Gründen. Bereits seit 15 Jahren streitet sich der Metzger mit den Behörden vor Gericht. Er und viele Muslime und Juden halten an dem Schächten ohne Betäubung fest und sehen sich mit den harten Auflagen des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Freiheit eingeschränkt.

Tierschützer schlagen Alarm

Ein Tier ohne Betäubung zu Schächten ist in den Augen vieler Tierschützer Quälerei. Gegenüber medien-mittweida.de weist Ulrich Dittmann vom Verein "Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche" darauf hin, dass weder in den jüdischen noch in den islamischen Schriften von einem Verbot von Betäubung die Rede ist, da es zur Zeit der Festsetzung der Regeln wohl kaum die heutigen Betäubungsmethoden gab.

Er kann nicht verstehen, wieso sich viele Glaubensanhänger immer noch gegen die Betäubung von Tieren wehren. "Wenn die Schächter das Tier vor der Schächtung mit Hilfe eines Elektrostoßes in Ohnmacht versetzen, ersparen sie ihm viel Leid und verstoßen gegen keine religiöse Regel." Die Betäubung des Tiers vor der Schächtung sollte seiner Meinung nach eine Bedingung für die Erlaubnis zum Schächten sein.

Verschiedene Meinungen auch innerhalb der Religionen

Viele Moslems und Juden sind schon längst davon überzeugt, dass die Betäubung der Tiere vor der Schächtung mit ihren Religionsvorschriften zu vereinbaren ist. Der Konserven Produzent TDM-Feinkost beispielsweise hält sich streng an islamische Vorschriften zur Fleischherstellung. So darf ein Tier nur von einem islamischen Metzger geschlachtet werden und muss bei der Schächtung lebendig sein. Jedoch werden die Tiere mit Elektroschocks ruhig gestellt, damit sie die Zeit bis zu ihrem Tod keine Schmerzen erleiden. Auch die so genannten "Reformjuden" die im 19. Jahrhundert entstanden, bestehen auf die Betäubung und sehen keinen Widerspruch zu ihrer Religion, da das Tier, wie vorgeschrieben, zwar ohnmächtig, aber lebendig ausblutet.

Hier sei darauf hingewiesen, dass sowohl im Judentum, als auch im Islam der Respekt vor Tieren tief verwurzelt ist und den Tieren, auch bei der Schächtung kein unnötiges Leid zugeführt werden soll. So heißt es im Koran: "Eine gute Tat gegenüber einem Tier verdient dieselbe Anerkennung wie eine gute Tat gegenüber einem Menschen, wohingegen ein Akt der Grausamkeit gegen ein Tier als genauso schlimm anzusehen ist wie der gegenüber einem Menschen." Trotzdem sind Kritiker der Meinung, religiöse Bräuche sollten mit der Zeit gehen und eine Betäubung vor der Schächtung, die dem Tier Leid erspart, sei heutzutage auch mit den Religionen zu vereinbaren.

Fortsetzung folgt

Der hessische Metzger Altinküpe darf bis auf Weiteres nicht schächten. Sicher ist, dass er auch weiterhin für sein Recht zu schächten kämpfen wird. Es ist mit weiteren Rechtsstreiten zu rechnen. Doch auch Tierschützer werden sich weiter dafür einsetzen, das Schächten ohne Betäubung gänzlich zu verbieten. Auch in anderen Ländern wird dieses Thema diskutiert.

Ob es in Zukunft eine Gesetzesänderung in Deutschland gibt, die das Schächten gänzlich untersagt, wie beispielsweise in Schweden, oder ob an den Ausnahmeregelungen festgehalten wird, bleibt abzuwarten. Die Diskussion geht in jedem Fall weiter.



» Zurück
Footer