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Donnerstag, 30. April, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Anni Sack

Klage gegen Studiengebühren gescheitert

Bildung bleibt Luxusgut

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Studiengebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen und somit rechtmäßig sind.

Sieht so die Zukunft aus? (Quelle: Bündnis 90/Foto: Die Grünen)

Sieht so die Zukunft aus? (Quelle: Bündnis 90/Foto: Die Grünen)

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, gelten die in Nordrhein-Westfalen erhobenen Studiengebührenerfassungen als verfassungskonform. Die Gebühren verstoßen damit nicht gegen die im Grundgesetz Artikel 12 garantierte freie Berufs- und Studienwahl. Kläger ist auf Bundesebene der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Universität Paderborn. Nun ist es möglich, dass die Beschwerdeführer mit ihrer Klage vor das Bundesverfassungsgericht treten.

Im Jahr 1973 hatte die Bundesrepublik Deutschland den UNO-Sozialpakt unterzeichnet. Dort ist in Artikel 13 verzeichnet: Der Hochschulunterricht soll unentgeltlich sein. Doch sind derzeitig in einigen Bundesländern Studiengebühren in Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester festgelegt. Somit nimmt die Hochschulleitung den Höchstbetrag, den die Landesregierung gestattet

Uneinheitliche Gebührenstrukturen

Viele Studienberechtigte wagen den Schritt auf eine Hochschule nicht, da ihnen die finanzielle Last Sorgen bereitet. Ein Problemfaktor, da die Bezahlkriterien Deutschlands Zukunft vom Studieren abhalten. Viele Studierende zahlen einen hohen Preis für ihre Ausbildung an der Universität. Doch wollen viele diese Gebühren nicht zahlen, andere sind erst gar nicht fähig sie aufzubringen. Schwierig ist es auch, diese mit einem Nebenjob zu finanzieren.

Seit 2006/2007 erheben neben Nordrhein-Westfalen auch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland Studiengebühren. Hessen hat die Gebühren zum laufenden Wintersemester wieder abgeschafft. Die ostdeutschen Länder dagegen erheben generell keine Studiengebühren.



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