Von: Stefanie Gimpel
Interview mit Prof. Dr.-Ing. Gabriele Schade
Der Arbeitsaufwand steigt
Zukünftig werden die Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ihre Qualität geprüft. Dafür ist beim MDR-Rundfunkrat Gabriele Schade zuständig. Im Interview erzählt sie von ersten Erfahrungen mit dem "Drei-Stufen-Test".
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juli 2009 in Kraft tritt, sieht vor, dass neue Internet- und digitale Angebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen so genannten Drei-Stufen-Test durchlaufen müssen. Schon vor dem Inkrafttreten führt der MDR, der als federführende Anstalt für den KIKA zuständig ist, freiwillig zwei solche Tests für geplante Angebote durch, einmal die Mediathek KI.KAplus und zum anderen kikaninchen.de, eine Plattform für Kinder von drei bis sechs Jahren. Der MDR-Rundfunkrat ist für diese Verfahren zuständig. Was dieser Test genau bezweckt und welche Konsequenzen dieses Verfahren hat, erklärt Prof. Dr. Gabriele Schade im Interview.
Wie lässt sich der Drei-Stufen-Test aus Ihrer Sicht am einfachsten definieren und warum ist er so wichtig im Onlinebereich?
ARD und ZDF werden nach dem Brüsseler Beihilfekompromiss vom 24. April 2007 dazu verpflichtet, neue oder wesentlich veränderte digitale Angebote einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Dabei haben sie gegenüber ihren zuständigen Gremien darzulegen, dass das geplante Angebot von ihrem Auftrag umfasst ist.
Diese Vorgaben werden in Paragraph 11 f des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages näher konkretisiert. Danach sind in dem Drei-Stufen-Test Aussagen darüber zutreffen, erstens inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der
Gesellschaft entspricht, zweitens in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen wird und
drittens welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Durch den Drei-Stufen-Test soll der im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich vordefinierte Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der neuen digitalen Angebote weiter konkretisiert werden.
Welche Auswirkungen hat der Drei-Stufen-Test für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?
Ab 1. Juni 2009 muss jedes neue oder wesentlich veränderte digitale Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den zuständigen Rundfunkrat genehmigt werden. Außerdem muss bis zum 31. August 2010 der gesamte Telemedienbestand geprüft werden.
Was genau ist Ihre Aufgabe, wenn es um den Drei-Stufen-Test geht?
Der Rundfunkrat ist verantwortlich für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests. Er leitet den Drei-Stufen-Test ein, beauftragt Gutachter mit der Erstellung eines marktlichen Gutachtens, fordert Dritte zur Stellungnahme auf, holt gegebenenfalls weitere Expertisen ein und nimmt zu den drei Stufen eine Gesamtabwägung der ihm vorliegenden Erkenntnisse vor. Der Rundfunkrat hat am Ende zu entscheiden, ob das zu prüfende Telemedienangebot zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehört.
Wie hoch ist momentan die bürokratische Last, unter der Sie stehen?
Der Arbeitsaufwand für die ehrenamtlich tätigen Rundfunkräte, die ja auch noch ihrem eigentlichen Job nachgehen, ist durch die Drei-Stufen-Tests gestiegen. Neben den auszuwertenden Unterlagen und den zahlreichen Sitzungsterminen der Projektgruppe "Drei-Stufen-Test" des MDR-Rundfunkrates ist der organisatorische Aufwand hoch. Es findet auch eine intensive Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit statt, wie beispielsweise im Rahmen des Medientreffpunkts Mitteldeutschland.
Wer oder welche Firmen kommen als Gutachter des Drei-Stufen-Tests in Frage?
Im Rahmen eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens wurden für die Drei-Stufen-Tests www.kikaninchen.de und KI.KAplus Unternehmen oder Institute mit Interesse an der Erstellung von Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der geplanten Angebote gesucht. Wichtige Kriterien bei der Auswahl waren beispielsweise umfassende Kenntnisse im Bereich der Medienökonomie/Wettbewerbsökonomie oder Erfahrungen mit der Erarbeitung solcher Gutachten. So wird auch bei den derzeit laufenden Vorbereitungen für die Drei-Stufen-Tests zum Telemedienbestand des MDR und des KI.KA verfahren.
Wie lange dauert die Prüfung durch die Gutachter?
Laut ARD-Genehmigungsverfahren in der Fassung vom 25. November 2008 soll das marktliche Gutachten innerhalb von zwei Monaten nach Beauftragung vorliegen. Je nach Umfang und Komplexität des zu prüfenden Angebots kann die Erstellung des Gutachtens aber auch länger dauern. Das marktliche Gutachten ist aber nur ein Teilaspekt des Drei-Stufen-Tests. Das gesamte Verfahren zu www.kikaninchen.de und KI.KAplus dauert etwa zehn Monate.
Offensichtlich kommt es mit dem Drei-Stufen-Test zu hohem Finanz- und Personalaufwand. Kann man die Kosten dafür schon abschätzen? Wenn ja, wie hoch wird die Summe sein?
Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Gremien bei der Durchführung der Drei-Stufen-Tests sichert das ARD-Genehmigungsverfahren dem Rundfunkrat "angemessene eigene, getrennt ausgewiesene Haushaltsmittel zur Deckung der Personal- und Sachkosten" zu.
Kann überhaupt jedes Onlineangebot gleichermaßen qualitativ geprüft werden?
Für jedes Telemedienangebot ist ein individueller, nachvollziehbarer Prüfmaßstab zu entwickeln, da die zugrunde liegenden Qualitätskriterien auf das jeweilige Genre beziehungsweise die Zielgruppe abzustimmen sind.
Wie bedanken uns für das Interview.
» Zurück





