Von: Patricia Haueiß
Interview mit Antje Tillmann (CDU/CSU)
"Kontrolle findet statt!"
Morgen stimmt der Bundesrat über das Verschuldungsverbot der Länder ab. Antje Tillmann MdB (CDU/CSU), Mitglied der Föderalismuskommission II bezieht gegenüber medien-mittweida.de Stellung.
Sollte es am Freitag zu einer Grundgesetzänderungen kommen, dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Diese Schuldengrenze soll die Aufnahme neuer Kredite limitieren. Die Schuldenbegrenzung für den Bund hingegen hat bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Demnach kann der Bund ab 2015 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Krediten aufnehmen. Dies wären derzeit 8 Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr.
Welche Vor- und Nachteile sie in einer Grundgesetzänderung sieht und in welchen Bereichen finanzielle Kürzungen bevorstehen erklärt Antje Tillmann gegenüber medien-mittweida.de.
Welche Vor- und Nachteile sehen Sie, wenn der Bundesrat am Freitag für eine"Schuldenbremse" votiert?
Die Vorteile einer Schuldenbegrenzungsregel für Bund und Länder liegen auf der Hand. Deutschland darf nicht unbegrenzt Schulden machen. Künftige Generationen müssen eigene Probleme schultern, da dürfen wir sie nicht übermäßig mit unseren "Altlasten" belasten. Wir wollen durch die Schuldenbegrenzung Spielräume schaffen für wichtige Zukunftsinvestitionen wie Bildung, Familie, Kultur und vielleicht auch künftige Wirtschaftskrisen. Zukunftsinvestitionen statt Zinszahlungen ist daher unser Ziel – ein klarer Vorteil. Nachteile der Schuldenbegrenzung sehe ich nicht.
Bund und Länder machen schon seit vielen Jahren neue Schulden, wie realistisch ist ihrer Meinung nach eine Einhaltung des aktuellen Gesetzesbeschlusses für den Bund undder eventuelle für die Länder?
Ich gehe davon aus, dass die Schuldenbegrenzungsregeln von Bund und Länder ein Erfolg wird. Natürlich bedarf es hierbei einer Kraftanstrengung – aber Bund und Länder haben sich darauf verständigt und werden gemeinsam diesen Weg gehen. Zitat des Sachverständigen Prof. Dr. Clemens Fuest in der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 4. Mai 2009: "Es gibt viele Erfahrungen mit Schuldenbremsen. In den letzten 30 Jahren haben fast alle OECD-Staaten so etwas eingeführt. Dazu gibt es eine umfangreiche Forschung, die besagt: Wer Schuldengrenzen einführt, macht weniger Schulden. Ob man weniger Schulden macht, weil die Politik durch Schuldengrenzen eingeschränkt ist, oder ob die Politik Schuldengrenzen einführt, weil sie weniger Schulden machen will, wie also die Kausalität ist, lässt sich nicht klären. Ziemlich klar aber ist: Dort, wo Schuldengrenzen eingeführt werden, werden auch weniger Schulden gemacht." Ich teile diese Auffassung von Herrn Prof. Dr. Fuest.
Welche Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, sollte sich der Bund nach 2015 doch neuverschulden?
Die Neuregelung zur Schuldenbegrenzung soll erstmals mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung finden. Da die vollständige Einhaltung der neuen Grenzen, insbesondere auch angesichts der notwendigen Ausweitung der Staatsverschuldung im Rahmen der Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, im Jahre 2011 noch nicht möglich ist, wird der Bund und auch die Länder ermächtigt, befristet von den Vorgaben abzuweichen. Sie erkennen daran, dass wir in der Bund-Länder-Kommission und auch im parlamentarischen Verfahren sehr darauf geachtet haben, alle maßgeblichen Kriterien für einen Erfolg der Schuldenbegrenzung mit einzubeziehen.
Gleichzeitig mit einer neuen Schuldenregel wird ein Frühwarnsystem zur Vermeidung künftiger Haushaltsnotlagen eingeführt. Ein neu einzurichtender Stabilitätsrat soll die Haushalte von Bund und Ländern regelmäßig überwachen und im Falle drohender Haushaltsnotlagen ein Sanierungsverfahren mit der betroffenen Gebietskörperschaft vereinbaren und deren Umsetzung kontrollieren. Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden veröffentlicht. Eine Kontrolle findet also statt! Außerdem ist die neue Regelung so formuliert, dass künftige Finanzminister Haushalte nur unter Berücksichtigung der Begrenzung aufstellen dürfen.
Wegen der neuen Verfassungsänderung dürften die Länder in Zukunft keine Kredite mehr aufnehmen, wie könnten die Länder von nun an größere Investitionen tätigen und in welchen Bereichen wären finanzielle Kürzungen zu erwarten?
Die Schuldenbegrenzung behindert nicht Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Ein handlungsfähiger Staat braucht langfristig tragfähige öffentliche Finanzen und langfristig tragfähige Finanzen sind nur dann gewährleistet, wenn die Verschuldung dauerhaft langsamer wächst als das Bruttoinlandsprodukt. Und genau dies ist Kern dieser Schuldenregelung. Deshalb ist die Schuldenbegrenzung kein Selbstzweck. Wir wollen dadurch Spielräume schaffen für wichtige Zukunftsinvestitionen. Es ist doch wohl 100 Mal sinnvoller, die Zinszahlungen, die wir momentan noch haben, zum Beispiel in Bildung und Kultur und somit in Köpfe und Kulturgüter zu investieren als ohne Gegenleistung rauszuwerfen.
Wir bedanken uns für das Interview.
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