Von: Patricia Haueiß
Interview mit Ernst Burgbacher (FDP)
"Verfassung nicht verletzen"
Morgen stimmt der Bundesrat über ein Verschuldungsverbot der Länder ab. Ernst Burgbacher, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion bezieht gegenüber medien-mittweida.de Stellung.
Sollte es am Freitag zu einer Grundgesetzänderungen kommen, dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Diese Schuldengrenze soll die Aufnahme neuer Kredite limitieren. Die Schuldenbegrenzung für den Bund hingegen hat bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Demnach kann der Bund ab 2015 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Krediten aufnehmen. Dies wären derzeit acht Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr.
Welche Vor- und Nachteile Ernst Burgbacher in einer Grundgesetzänderung sieht und in welchen Bereichen finanzielle Kürzungen bevorstehen erklärt Ernst Burgbacher gegenüber medien-mittweida.de.
Welche Vor- und Nachteile sehen Sie, wenn der Bundesrat am Freitag für eine "Schuldenbremse" votiert?
Die FDP setzt sich seit langem für eine Verankerung eines Neuverschuldungsverbots im Grundgesetz ein. Leider konnten wir uns damit in der Föderalismuskommission II nicht durchsetzen. Wenn jetzt die Schuldenbremse verabschiedet wird, sehen wir zumindest die Chance, dass wir irgendwann wieder dazu kommen, dass nur das Geld ausgegeben wird, das vorher eingenommen wurde.
Bund und Länder machen schon seit vielen Jahren neue Schulden, wie realistisch ist ihrer Meinung nach eine Einhaltung des aktuellen Gesetzesbeschlusses für den Bund und der eventuelle für die Länder?
Seit die erste große Koalition im Jahr 1969 mit dem Artikel 115 GG neue Möglichkeiten der Verschuldung geschaffen hat, ist diese tatsächlich immer mehr angewachsen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Schuldenbremsen durchaus wirksam sein können, wenn sie zu einem Paradigmenwechsel führen. Es muss wieder zum Normalfall werden, Haushalte ohne neue Schulden aufzustellen.
Welche Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, sollte sich der Bund nach 2015 doch neuverschulden?
Dies ist tatsächlich ein Problem. Letztlich ist der Haushaltsgesetzgeber immer souverän. Er darf allerdings die Verfassung nicht verletzen, insofern wäre bei einer Neuverschuldung nach 2015 der Gang nach Karlsruhe möglich.
Wegen der neuen Verfassungsänderung dürften die Länder in Zukunft keine Kredite mehr aufnehmen, wie könnten die Länder von nun an größere Investitionen tätigen und in welchen Bereichen wären finanzielle Kürzungen zu erwarten?
Das größte Problem der aktuellen Länderhaushalte ist die unerträglich hohe Zins- und Tilgungslast. Wer die Schulden reduziert, öffnet Spielräume für neue Investitionen. Wer die Verschuldung weiter erhöht, versündigt sich an künftigen Generationen.
Wir bedanken uns für das Interview.
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