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Donnerstag, 11. Juni, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Patricia Haueiß

Interview mit Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen)

"In die Zukunft finanziert"

Morgen stimmt der Bundesrat über das Verschuldungsverbot der Länder ab. Fritz Kuhn, Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht gegenüber medien-mittweida.de Stellung.

Fritz Kuhn, Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Quelle: Deutscher Bundestag/ Achim Melde/ Lichtblick)

Fritz Kuhn, Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Quelle: Deutscher Bundestag/ Achim Melde/ Lichtblick)

Sollte es am Freitag zu einer Grundgesetzänderungen kommen, dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Diese Schuldengrenze soll die Aufnahme neuer Kredite limitieren. Die Schuldenbegrenzung für den Bund hingegen hat bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Demnach kann der Bund ab 2015 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Krediten aufnehmen. Dies wären derzeit 8 Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr.

Welche Vor- und Nachteile er in einer Grundgesetzänderung sieht und in welchen Bereichen finanzielle Kürzungen bevorstehen erklärt Fritz Kuhn gegenüber medien-mittweida.de.

Welche Vor- und Nachteile sehen Sie, wenn der Bundesrat am Freitag für eine "Schuldenbremse" votiert?

Mit den geplanten Grundgesetzänderungen wird die Entscheidung über verbindliche Schuldenregeln für die Länder in Wahrheit vertagt. Die Schuldenregel wird im Jahr 2020 wieder zur Diskussion stehen, wenn der Solidarpakt II ausläuft und der Länderfinanzausgleich reformiert werden muss. Positiv ist, dass hochverschuldete Länder wie Bremen mit den Konsolidierungshilfen die Chance erhalten, ihren Haushalt wieder in den Griff zu bekommen. Es ist aber bedenklich, dass der Bund sich zukünftig jedes Jahr in Höhe von rund neun Milliarden Euro verschulden darf, ohne dass damit Investitionen in die Zukunft finanziert werden. Wir fordern deshalb, dass in konjunkturellen Normallagen Bund und Länder neue Kredite nur zur Finanzierung von Nettoinvestitionen mit Zukunftsrendite aufnehmen dürfen. Dabei muss allerdings ein zukunftsorientierter Investitionsbegriff zugrunde zugelegt werden, der auch Investitionen in Bildung einschließt.

Bund und Länder machen schon seit vielen Jahren neue Schulden, wie realistisch ist ihrer Meinung nach eine Einhaltung des aktuellen Gesetzesbeschlusses für den Bund und der eventuelle für die Länder?

Die große Koalition hat in ihre Gesetzesvorlage an verschiedenen Stellen Schlupflöcher eingebaut, um diese Regeln umgehen zu können. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass diese auch genutzt werden.

Welche Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, sollte sich der Bund nach 2015 doch neuverschulden?

Der Bund darf sich auch nach 2015 in den vorgegebenen Grenzen verschulden. Sollte er diese Grenzen überschreiten, so kann der neue Stabilitätsrat zwar Konsolidierungsmaßnahmen beschließen, echten Zwang kann er aber nicht ausüben.

Wegen der neuen Verfassungsänderung dürften die Länder in Zukunft keine Kredite mehr aufnehmen, wie könnten die Länder von nun an größere Investitionen tätigen und in welchen Bereichen wären finanzielle Kürzungen zu erwarten?

Viele Länder werden die Regeln nicht einhalten können und deshalb versuchen, die Last abzuwälzen. Da die Kommunen in die Schuldenregel nicht einbezogen sind, werden die Länder vor allem hier sparen und ihre Zuweisungen an Städte, Gemeinde und Landkreise reduzieren. Es besteht außerdem die Gefahr, dass die Verschuldungsregeln für die Kommunen aufgeweicht werden.

Wir bedanken uns für das Interview.



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