Von: Patricia Haueiß
Interview mit Gabriele Frechen (SPD)
"Große Investitionen tätigen"
Morgen stimmt der Bundesrat über das Verschuldungsverbot der Länder ab. Gabriele Frechen (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses bezieht gegenüber medien-mittweida.de Stellung.
Sollte es am Freitag zu einer Grundgesetzänderungen kommen, dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Diese Schuldengrenze soll die Aufnahme neuer Kredite limitieren. Die Schuldenbegrenzung für den Bund hingegen hat bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Demnach kann der Bund ab 2015 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Krediten aufnehmen. Dies wären derzeit 8 Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr.
Welche Vor- und Nachteile sie in einer Grundgesetzänderung sieht und in welchen Bereichen finanzielle Kürzungen bevorstehen erklärt Gabriele Frechen gegenüber medien-mittweida.de.
Welche Vor- und Nachteile sehen Sie, wenn der Bundesrat am Freitag für eine "Schuldenbremse" votiert?
Als Nachteil sehe ich, dass Politikerinnen und Politiker nicht mehr so frei in Ihren Entscheidungen sind. Ich fürchte auch, dass die Kommunen die Leidtragenden sein könnten, wenn die Länder keine neuen Schulden mehr machen dürfen und die Haushaltslage eng ist. Als Vorteil sehe ich die Verbindlichkeit, die hinter dieser Entscheidung steckt. Immer zu sagen, man weiß, dass man in guten Zeiten sparen muss, reicht nicht aus. Das haben wir gesehen. Jetzt sind wir gezwungen, das zu tun, um den nachfolgenden Generationen Bewegungsspielraum zu geben.
Bund und Länder machen schon seit vielen Jahren neue Schulden, wie realistisch ist ihrer Meinung nach eine Einhaltung des aktuellen Gesetzesbeschlusses für den Bund und der eventuelle für die Länder?
Ich denke, dass eine Änderung des Grundgesetzes schon eine sehr ernste Sache ist. Wenn keine ernsthafte Absicht dahinter stecken würde, dürfe man das nicht tun. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein ausgeglichener Staatshaushalt keine Utopie ist. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir dieses selbstgesteckte Ziel auch erreichen können.
Welche Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, sollte sich der Bund nach 2015 doch neuverschulden?
Das kommt ganz entscheidend auf die Situation an. Zum einen ist ein gewisses Maß an Neuverschuldung ausdrücklich geduldet und in wirtschaftlich schwierigen, von uns nicht zu verantwortenden Situationen kann der Staat nach wie vor, was auch richtig ist, auch mit Schuldenaufnahme in die Rolle des Nachfragers schlüpfen.
Wegen der neuen Verfassungsänderung dürften die Länder in Zukunft keine Kredite mehr aufnehmen, wie könnten die Länder von nun an größere Investitionen tätigen und in welchen Bereichen wären finanzielle Kürzungen zu erwarten?
Die Länder können im Rahmen ihrer Haushalte nach wie vor auch große Investitionen tätigen. Sie müssen künftig in guten Jahren mehr Rücklagen bilden. Bei planmäßiger Tilgung können diese Investitionen auch mit der Aufnahme von Schulden getätigt werden. Es dürfen aber keine zusätzlichen, also neue Schulden sein.
Wir bedanken uns für das Interview.
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