Von: Susann Butnop

Mediencouch die Zehnte – die kleine Jubiläumssendung
Telemediengesetz, Twitter.com und vieles mehr
Es darf gefeiert werden, denn heute ist die zehnte Ausgabe der Mediencouch online. Ein kleines Jubiläum sozusagen, was Stefan und Winnie dazu genutzt haben das neue Telemediengesetz sowie Twitter.com genauer zu beleuchten.
Seit dem 1. März 2007 ist das neue Telemediengesetz in Kraft. Es gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste sowie Mehrwertdienste. Zwar gab es schon einige Vorgängermodelle, dennoch war bisher keines so komplex. Und da Gesetze meist eine komplizierte Sache sind, haben sich unsere beiden Moderatoren fachmännische Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr geholt, der sich auf das Recht der neuen Medien spezialisiert hat. Ziel des Telemediengesetzes ist es unter anderem, die Urheber- und Rechteverwerter besser zu schützen. Welche Neuregelungen es gibt, darüber klären Winnie und Stefan ihre Hörer auf.
Heute schon getwittert? Wer nicht weiß, was das bedeutet, sollte unbedingt mal auf die Internetseite von "Twitter.com" gehen. Der Sinn dieser Page besteht darin, per ICQ, E- Mail oder Handy der Welt mitzuteilen, was man gerade tut. Über Sinn und Unsinn dieser Idee läßt sich streiten, unbestritten ist aber der Erfolg, den Twitter.com in den USA hat. Auch in Deutschland wurden bereits mit den Plattformen "Wamadu" oder "Faybl" ähnliche Seiten gestaltet. Auch die Nachrichtenagenturen haben den Mehrwert dieser Seiten erkannt: Reuters und die BBC beispielsweise schalten ihre Nachrichten in Form der maximal zugelassenen 140 Zeichen. Zeit also für Winnie und Stefan, dieses Thema unter die Lupe zu nehmen.
Mit Phillip Nils Neumayers "Lippgloss" findet die kleine Jubiläumsausgabe der Mediencouch schließlich einen würdigen Abschluss. Na dann Winnie und Stefan – wir freuen uns auf die nächsten zehn Sendungen.
Mediencouch anhören:
» Zurück






Ihr sprecht mit bezüglich twitter.com aus der Seele. Wie immer ein sehr guter Podcast, übrigens ;-)