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Donnerstag, 24. Mai, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Michel Doerfler

Politskandal ungekannten Ausmaßes in Sachsen

Sexpartys, Mord und Kinderprostitution

Laut Verfassungsschutz sollen sächsische Politiker, sowie Teile von Polizei und Justiz in Kapitalverbrechen verstrickt sein. Die Vorwürfe reichen bis hin zu Kinderprostitution und Mord. Jetzt untersuchen die Anti-Korruptionseinheit "INES" und die Bundesanwaltschaft die Anschuldigungen.

Akten

Mehr als 15 000 Seiten in über 100 Ordnern sollen der Staatsanwaltschaft übergeben werden - teils geschwärzt. (Foto: pixelio.de)

Mehr als 15 000 Seiten und über 100 Aktenordner soll das Material umfassen, das der sächsische Verfassungsschutz über mehrere Jahre gesammelt hat. Der Inhalt ist ebenso brisant wie schwerwiegend. Vor allem in der Region Leipzig sollen ranghohe Beamte von Justiz und Polizei Straftaten wie Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat begangen haben. Zudem seien sie an Bandenkriminalität, Geldwäsche und Kinderprostitution beteiligt gewesen. Ein Richter soll enge Kontakte zum Rotlichtmilieu gehabt haben, Mitglieder der Leipziger Stadtverwaltung sollen zwischen 1993 und 2005 regelmäßig Sexpartys besucht haben. Auch zwei Morde sollen in diesem Zusammenhang begangen worden sein.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Veröffentlichung des Frankfurter Publizisten Jürgen Roth. Nach eigenen Angaben hatte er Einsicht in Teile der Akten. Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, war eine heftige Debatte darüber entbrannt, ob die Unterlagen des Verfassungsschutzes zur Strafverfolgung herangezogen werden sollten. Andreas Schurig, der sächsische Datenschutzbeauftragte, hatte gefordert, die Akten zu vernichten, da der Verfassungsschutz illegal ermittelt habe. Nach einem Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichts ist der Verfassungsschutz nicht berechtigt, Ermittlungen über das organisierte Verbrechen anzustellen.

Fall für die Staatsanwaltschaft

Am 15. Mai wies Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) den Verfassungsschutz an, die Informationen an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Vorausgegangen war eine Empfehlung der Parlamentarischen Kontrollkommission, die sich auf Grund der Schwere der Anschuldigungen für eine Auswertung des Materials ausgesprochen hatte. Gleichzeitig leitete er ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen unbekannt ein. Außerdem wurden mittlerweile Vorermittlungen gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Norbert R. eingeleitet. Der 54-jährige R. ist seit kurzem Präsident des Amtsgerichts Chemnitz.

Generalbundesanwältin Monika Harms, das Bundeskriminalamt und die Anti-Korruptionseinheit "INES" ("Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen") der sächsischen Staatsanwaltschaft untersuchen nun die fünf Fallkomplexe. Das Material zum ersten Fall wird Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm am Freitag erhalten.

Geheimquellen werden geschwärzt

Für weitere Diskussion sorgte die Ankündigung des sächsischen Verfassungsschutzes, aus Gründen des Quellenschutzes nicht die kompletten Akten, sondern lediglich Zusammenfassungen der Dokumente für die Ermittlungen zur Verfügung zu stellen. So sei es schon immer gewesen, schreibt Jürgen Roth auf seiner Homepage. In Sachsen habe das Verschleiern, Vertuschen und Verbrennen von V-Leuten Tradition.

Justizminister Geert Mackenroth (CDU) forderte deshalb in der "Sächsischen Zeitung", der Staatsanwaltschaft "so viele wie möglich" der Akten zu Verfügung zu stellen. Innenminister Buttolo versprach, dass die Ermittler "in absehbarer Zeit" auf die kompletten Akten zugreifen könnten. Sie müssten jedoch überarbeitet werden, um geheime Informanten zu schützen. In einem Fall werden die Akten allerdings doch im Staatsarchiv eingelagert. Geheimdienstkontrolleure des Landtages entschieden, dass der Verfassungsschutz diesen nicht bearbeiten hätte dürfen.

Auch zum Verhalten des Verfassungsschutzes in der Vergangenheit wurde Kritik geäußert. Die Parlamentarische Kontrollkommission rügte, die gewonnenen Erkenntnisse hätten schon längst zur Strafverfolgung an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden müssen.

Unklar ist derzeit noch, wie lange es dauern wird, bis erste Ergebnisse und Konsequenzen aus den Untersuchungen bekannt gegeben werden.

Derweil prüft die Linkspartei.PDS, ob sie einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorwürfe einsetzen soll. Dies ist insofern brisant, da die PDS im Jahre 2004 beim Verfassungsgerichtshof gegen eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geklagt hatte. Dies führte dazu, dass die Richter entschieden, dass die organisierte Kriminalität nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutzes fällt. Auch Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sprach sich dafür aus, kriminelle Netzwerke in Zukunft wieder durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.



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Montag, 28-05-07 02:09 thomas berner

gute arbeit dank juergen roth

hoffentlich kommen diese demokratiefeinde schnell ins gefaengnis

bitte ermitteln sie auch:

scharping (hufeisenplan)
fischer und schroeder (jugoslawien)
merkel (leipzig/irak)
schilly (reisepass)
schaeuble (ueberwachungsstaat/kriegsrecht auf heimatboden)

der ruf des verfassungsschutzes kann nach den enormen skandalen beim umgang mit nazis und deren parteien ja nur besser werden

spaetestens seit dem celler loch sollte man sich jedoch fragen, warum wir ueberhaupt geheimdienste brauchen, wenn sie nachweislich die eigene zivilbevoelkerung durch verdeckte operationen und uebelste propagana - wie ich zumindest finde - terrorisieren

der kampf um unsere freiheit geht weiter, und umso mehr insider, auch aus der regierung, feinde der freiheit des einzelnen und unserer demokratie auffliegen lassen indem sie an die oeffentlichkeit gehen oder ernste verfahren einleiten umso lebenswerter wird unser schoenes - gegenwaertig jedoch unter einer betruegerischen und gerissenen politiker und mafiaklasse leidendes land wieder.

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