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Mittwoch, 14. März, Alter: 5 Jahre » Zurück

Von: Winnie Teichmann

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Siebte Ausgabe der Mediencouch online

DRM und das BGH-Urteil zu Promifotos

Der Apple-Geschäftsführer Steve Jobs rief die aktuelle Diskussion über die Sinnhaftigkeit Digitaler Rechteverwaltung hervor. Diese beschränkt den Käufer von Musik bei deren Nutzung. Außerdem beschäftigt die Mediencouch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Promifotos.

Fotoapperat beim Fotografieren

Fotos von Prominenten dürfen nicht immer veröffentlicht werden (Foto: pixelio.de)

Laut einer Studie von Jupiter Research sehen 62 Prozent der europäischen Musikfirmenchefs  Digitale Rechteverwaltung, kurz DRM, als Verkaufsbremse. Trotzdem setzen fast alle Plattenfirmen DRM als Schutz vor Raubkopierern ein. Dabei nutzen die Firmen meist unterschiedliche DRM-Systeme. Das führt dazu, dass viele Musikstücke nicht auf allen Computern und MP3-Player abgespielt werden können. Deshalb muckierte Steve Jobs, Geschäftsführer von Apple, auch die Digitale Rechteverwaltung hätte es nicht geschafft die Musik-Piraterie zu stoppen und sei deshalb sinnlos. In diese Diskussion klinken sich auch Stefan und Winnie ein.

Prominente im Rampenlicht

Der Bundesgerichthof hatte erneut über die Privatsphäre von Prominenten zu entscheiden. Grund war die wiederholte Abbildung privater Aufnahmen von Caroline und Ernst August von Hannover. Um die Privatsphäre von Prominenten zu schützen, wurde entschieden, dass nur noch Bilder veröffentlicht werden, wenn sie sich auf ein zeitgeschichtliches Ereignis beziehen. Zusätzlich muss dies auch in der Wortberichterstattung deutlich werden. Ein kompliziertes Thema also, in welches Stefan und Winnie Licht bringen wollen.

Warum Winnie in der Türkei verboten ist und welche Gedanken sich Philipp zu Werbung macht, erfahren Sie bei Marios Stille Post und Lipgloss. Also nehmen Sie Platz auf der Mediencouch und lassen Sie sich unterhalten.

 



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