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Freitag, 16. November, Alter: 4 Jahre » Zurück

Von: Jens Dacke

Das Internet ist und bleibt kein rechtsfreier Raum

Kein Freifahrtschein in der Blogosphäre

Behauptungen müssen bewiesen werden. Dieser Pflicht sind auch Betreiber von Weblogs unterworfen. Auch das Persönlichkeitsrecht anderer darf nicht verletzt werden. Doch das nehmen einige Autoren nicht ernst und so gibt es immer mehr Abmahnungen wegen Beleidigungen oder Unterstellungen.

Kein Freifahrtschein für Blogger. Sie müssen sich auch an Regeln halten.

Blogger besitzen keinen Freifahrtschein. Auch sie haben Pflichten an die sie sich halten müssen. (Foto: KFM, Montage: Jens Dacke)

Blogger haben in erster Linie das Recht alles zu schreiben, was sie denken, fühlen, wissen und meinen. Doch da liegt das Problem. Viele überschätzen die Rechte, die ihnen laut dem Grundgesetz gegeben werden. Dort heißt es in Artikel 5, dass "jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern darf". Berechtigt das den Betreiber eines Weblogs auch Sachen zu behaupten oder zu unterstellen? Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und selbst Blogger, zieht in solchen Fällen ganz klar die Grenze: "Wenn ich über einen Prominenten oder nur den Nachbarn Dinge behaupte, die ich ihm nicht ins Gesicht sagen würde, darf ich diese auch nicht in meinen Blog schreiben, weil ich mich sonst der Gefahr aussetze, verklagt zu werden."

Unwahrheiten oder Unterstellungen, die einem Betrieb oder einer Person schaden, könnten dem Blogger zum Verhängnis werden. So ist es heute mit einfachsten Mitteln möglich, durch ein gezieltes "Egosurfing" mit Suchmaschinen genau diese Beiträge zu finden. Hat man einen Text über sich gefunden, der erfunden ist, so ist der Gang zum Anwalt das Erste, was man tun sollte. Es ist aber erlaubt seine eigene Meinung zu formulieren. Hauptsache die Aussage ist nicht beleidigend. Das Gesetz behandelt eine Beschimpfung im Internet wie im wahren Leben auch.

Blogs verpflichten

Autoren einer Website verpflichten sich ein Impressum zu führen. Dieses sollte auf einer separaten Seite geschrieben sein und muss Namen und Adresse des Verfasser sowie eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Geeignet ist die E-Mailadresse oder Telefonnummer, da eine schnellstmögliche Verständigung möglich sein muss. Auch Blogger müssen das tun, selbst wenn sie nur Nachrichten, Meinungen oder Berichte über ihre Interessen verbreiten. Lediglich wenn der Inhalt einer Website familiär ist, braucht man kein Impressum führen. Doch das trifft für die meisten Weblogs nicht zu. So kam es laut Udo Vetter in der jüngsten Vergangenheit zu einer regelrechten Abmahnwelle wegen unterlassener Pflichten.

Wenn der Schreiber die Kommentar-Funktion aktiviert hat, so ist er auch für die Inhalte verantwortlich. Äußern sich andere Nutzer beleidigend oder unwahr, so trägt der Betreiber bei Verletzung eventueller Persönlichkeitsrechte die Schuld. Aus diesem Grund ist es ratsam alle Bemerkungen der Besucher zu kontrollieren und gegebenenfalls sofort zu löschen beziehungsweise zu bearbeiten. Wer längere Zeit den Blog nicht überwachen kann, sollte die Kommentar-Funktion abschalten oder jemanden für die Kontrolle beauftragen. Vetter betont diesbezüglich: "Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum". Auch ein Blogger hat Pflichten.



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