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Donnerstag, 9. Oktober, Alter: 2 Jahre » Zurück

Von: Frances Stielecke

Erstmals in NRW Gebührenbescheid aufgehoben

Keine Gebühr für Internet-PC

Mit dem Besitz eines internetfähigen Computers müssen keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Dies beschloss am Montag das Verwaltungsgericht Münster auf Klage eines Studenten gegen einen Gebührenbescheid des WDR Köln.

Werbeplakat der GEZ

Klaas Heufer-Umlauf wirbt für die Gebührenzahlung (Quelle: gez.de)

Wer keinen Fernseher und kein Radio hat, aber einen PC mit Internetzugang besitzt, muss seit Anfang vergangenen Jahres 5,52 Euro Gebühren zahlen. Ein Student wehrte sich jetzt gerichtlich gegen seinen Bescheid der Gebühreneinzugszentrale. Er hat keinen Fernseher, kein Radio und nutzt auch seinen internetfähigen PC nicht zum Rundfunkempfang. Ihm wurden dennoch von Januar bis März 2007 die Gebühren für den Computer vom WDR berechnet.

Bei multifunktionalen Geräten machtlos

Dem Studenten aus Münster gelang es, das Gericht davon zu überzeugen, dass man nicht für universell nutzbare elektronische Geräte eine allgemeine Gebührenpflicht verlangen könne, nur weil theoretisch ein Rundfunkempfang möglich sei. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Kläger Recht, mit der Begründung, dass es sich bei "neuartigen multifunktionalen Geräten" anders verhalte, als bei herkömmlichen Geräten wie Fernsehen und Radio. Durch den Besitz der Geräte sei der Nutzer noch lange nicht zum Zahlen verpflichtet. 

Jeder kann inzwischen auch mit Notebooks, UMTS-Handys und internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen. Da diese Geräte viele andere hauptsächliche Zwecke erfüllen, ist nicht davon auszugehen, dass der Besitzer damit Radio hört oder fern sieht.

Urteil ist noch nichts rechtskräftig

Im Allgemeinen ist die deutsche Bevölkerung im Nutzen des Internetradios noch sehr träge. Der ARD/ZDF-Online Studie 2007 zufolge hören die Internetnutzer weitaus weniger Radio als erwartet. Lediglich 3,4 Prozent der Online-User schalten täglich das Internetradio ein.

Das Urteil aus NRW ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es gilt bislang nur für diesen Einzelfall. Aus zuverlässiger Quelle erfuhr medien-mittweida.de, dass der WDR aktuell die Rechtslage prüfe, um herauszufinden, ob eine Berufung möglich sei. 



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Freitag, 10-10-08 09:19 Hans-Peter Kraus

Das VG Münster hat eine Pressemitteilung zur Entscheidung herausgegeben. Die sollte Ihnen bekannt sein. Suchen Sie dort bitte das Kürzel GEZ, und dann fragen Sie sich, warum die GEZ dort nicht auftaucht. Wenn Sie das herausgefunden haben, schauen Sie sich mal die Berichterstattung über die Entscheidung an. Wer berichtet korrekt, und wer dichtet die GEZ dazu?

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