Zu Favoriten hinzufügen


Montag, 8. Juni, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Norbert Hopfner

Audioinhalt

Lizenzrechtsprobleme des IP-TV-Anbieters mit den Filmriesen

Fast nur "unschwarze" Bilder

Der Geschäftsführer der Zattoo Europa AG, Beat Knecht, erklärt im Interview, dass nur fünf Filme von einer in Deutschland verhängten gerichtlichen Verfügung betroffen seien. Wenn einer davon im Fernsehprogramm übertragen wird, bleibt das Zattoo-Bild schwarz.

Zattoo überträgt Fernsehen im Internet. Fünf Filme dürfen jetzt nicht mehr übertragen werden. (Foto/Montage: Norbert Hopfner)

Das Hamburger Amtsgericht erließ gegen Zattoo im Januar dieses Jahres eine einstweilige Verfügung und bestätigte diese nochmals im April. Laut der darf Zattoo fünf festgelegte Filme, darunter Hichcock's Psycho, nicht an Nutzer des IPTV-Services in Deutschland übertragen. Eine Gerichtsverhandlung fand bisher nicht statt.

Die Zattoo-Führung beschloss, anstatt diesen fünf Filmen ein schwarzes Bild zu senden und so der einstweiligen Verfügung zu entsprechen, sonst aber wie gewohnt weiter zu senden. Mitte Mai dann griff die Frankfurter Rundschau Mitte Mai das Thema auf. Angeblich soll der Service-Anbieter laufendes Programm durch Zattoo-eigene Werbeblöcke unterbrechen. Das dementiert Beat Knecht im Audio-Interview mit medien-mittweida.de heftig. Das kann auch jeder nachvollziehen, der Zattoo einmal ausprobiert. Eine Registrierung ist aber dazu nötig. Der Service ist für den Benutzer kostenfrei und finanziert sich durch die Werbung, die beim Starten und Umschalten zwischen den Fernseh-Programmen gesendet wird.

Wie Zattoo in einer Pressemitteilung letzten Donnerstag erklärte, glauben die Filmriesen, dass IPTV nicht in die selbe Regelung hineinfällt, die für die Kabelweitersendung angewendet wird. Zattoo vertritt aber die Meinung, dass der Begriff Kabelweitersendung technologieneutral ausgelegt werden müsse. Die Begründung des Gerichtes wurde erst in den letzten Tagen bekannt. So wusste Beat Knecht beim Interview noch nichts davon, gab aber zu bedenken, dass manche Interpretation rund um Zattoo nicht stimmen. Über den IPTV-Service sind weiterhin die Sender der ARD, der Arbeitsgemeinschaft der Öffentlich-Rechtlichen, und das ZDF empfangbar. Bis auf die fünf konkreten Filme von Universal und Warner Bros. können alle anderen Spielfilme, die auf den eingespeisten Sendern laufen, auch über Zattoo in der Ferne gesehen werden. Bei 150.000 übertragenen Fernsehstunden im Monat dürfte das die wenigsten Nutzer von Zattoo stören.



» Zurück


Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Rechtlicher Hinweis:

Ihr Beitrag wird erst nach einer Freischaltung angezeigt. Wir sind dazu verpflichtet, Beiträge von außerhalb auf rechtliche Verstöße hin zu überprüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Keine Einträge

Keine Einträge im Gästebuch gefunden.

Footer