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Donnerstag, 11. Juni, Alter: 1 Jahre » Zurück

Von: Patricia Haueiß

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Interview mit Spitzenpolitikern

"Schlupflöcher eingebaut"

Morgen stimmt der Bundesrat über das Verschuldungsverbot der Länder ab. Fritz Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen), Antje Tillmann (CDU/CSU), Bodo Ramelow (DIE LINKE), Ernst Burgbacher (FDP) und Gabriele Frechen (SPD) beziehen gegenüber medien-mittweida.de Stellung.

Meinungsvielfalt der Parteien zum Thema "Schuldenbremse". (Bearbeitung: Alexander Haase)

Meinungsvielfalt der Parteien zum Thema "Schuldenbremse". (Bearbeitung: Alexander Haase)
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Sollte es am Freitag zu einer Grundgesetzänderungen kommen, dürfen die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Diese Schuldengrenze soll die Aufnahme neuer Kredite limitieren. Die Schuldenbegrenzung für den Bund hingegen hat bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Demnach kann der Bund ab 2015 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Krediten aufnehmen. Dies wären derzeit acht Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr.

Die Bundestagsabgeordneten Gabriele Frechen (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses und Ernst Burgbacher, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion argumentieren im Interview mit medien-mittweida.de welche Vor- und Nachteile sie in einer Grundgesetzänderung sehen. In welchen Bereichen finanzielle Kürzungen bevorstehen erklären auch Bodo Ramelow, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Partei DIE LINKE, Antje Tillmann MdB (CDU/CSU), Mitglied der Föderalismuskommission II und Fritz Kuhn, Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Welche Vor- und Nachteile sehen Sie, wenn der Bundesrat am Freitag für eine "Schuldenbremse" votiert?

Tillmann: Die Vorteile einer Schuldenbegrenzungsregel für Bund und Länder liegen auf der Hand. Deutschland darf nicht unbegrenzt Schulden machen. Künftige Generationen müssen eigene Probleme schultern, da dürfen wir sie nicht übermäßig mit unseren "Altlasten" belasten. Nachteile der Schuldenbegrenzung sehe ich nicht.

Burgbacher: Die FDP setzt sich seit langem für eine Verankerung eines Neuverschuldungsverbots im Grundgesetz ein. Leider konnten wir uns damit in der Föderalismuskommission II nicht durchsetzen. Wenn jetzt die Schuldenbremse verabschiedet wird, sehen wir zumindest die Chance, dass wir irgendwann wieder dazu kommen, dass nur das Geld ausgegeben wird, das vorher eingenommen wurde.

Kuhn: Mit den geplanten Grundgesetzänderungen wird die Entscheidung über verbindliche Schuldenregeln für die Länder in Wahrheit vertagt. Positiv ist, dass hochverschuldete Länder wie Bremen mit den Konsolidierungshilfen die Chance erhalten, ihren Haushalt wieder in den Griff zu bekommen. Es ist aber bedenklich, dass der Bund sich zukünftig jedes Jahr in Höhe von rund neun Milliarden Euro verschulden darf, ohne dass damit Investitionen in die Zukunft finanziert werden.

Frechen: Als Nachteil sehe ich, dass Politikerinnen und Politiker nicht mehr so frei in Ihren Entscheidungen sind. Ich fürchte auch, dass die Kommunen die Leidtragenden sein  könnten, wenn die Länder keine neuen Schulden mehr machen dürfen und die Haushaltslage eng ist. Als Vorteil sehe ich die Verbindlichkeit, die hinter dieser Entscheidung steckt.

Ramelow: Mit der "Schuldenbremse werden die tatsächlichen Ursachen der anwachsenden Staatsverschuldung nicht bekämpft. Diejenigen, die in den vergangenen Jahren kein Problem damit hatten, Steuersenkungen für Unternehmen, Vermögende und Besserverdienende auf Kredit zu finanzieren, rufen nun am lautesten nach der "Schuldenbremse". Das ist nicht glaubwürdig.

Bund und Länder machen schon seit vielen Jahren neue Schulden, wie realistisch ist ihrer Meinung nach eine Einhaltung des aktuellen Gesetzesbeschlusses für den Bund und der eventuelle für die Länder?

Tillmann: Ich gehe davon aus, dass die Schuldenbegrenzungsregeln von Bund und Länder ein Erfolg wird. Natürlich bedarf es hierbei einer Kraftanstrengung - aber Bund und Länder haben sich darauf verständigt und werden gemeinsam diesen Weg gehen.

Burgbacher: Seit die erste große Koalition im Jahr 1969 mit dem Artikel 115 GG neue Möglichkeiten der Verschuldung geschaffen hat, ist diese tatsächlich immer mehr angewachsen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Schuldenbremsen durchaus wirksam sein können, wenn sie zu einem Paradigmenwechsel führen.

Kuhn: Die große Koalition hat in ihre Gesetzesvorlage an verschiedenen Stellen Schlupflöcher eingebaut, um diese Regeln umgehen zu können. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass diese auch genutzt werden.

Frechen: Ich denke, dass eine Änderung des Grundgesetzes schon eine sehr ernste Sache ist. Wenn keine ernsthafte Absicht dahinter stecken würde, dürfe man das nicht tun. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein ausgeglichener Staatshaushalt keine Utopie ist. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir dieses selbstgesteckte Ziel auch erreichen können.

Ramelow: Die Befürworter der Schuldenbremse haben in den zweijährigen Verhandlungen der Föderalismuskommission immer betont, dass die Einführung der Schuldenbremse ausgeglichene Haushalte voraussetzt. Bund, Länder und Kommunen werden bis 2013 circa 300 Milliarden Euro Steuerausfälle haben.

Welche Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, sollte sich der Bund nach 2015 doch neuverschulden?

Tillmann: Da die vollständige Einhaltung der neuen Grenzen, insbesondere auch angesichts der notwendigen Ausweitung der Staatsverschuldung im Rahmen der Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, im Jahre 2011 noch nicht möglich ist, wird der Bund und auch die Länder ermächtigt, befristet von den Vorgaben abzuweichen. Ein neu einzurichtender Stabilitätsrat soll die Haushalte von Bund und Ländern regelmäßig überwachen und im Falle drohender Haushaltsnotlagen ein Sanierungsverfahren mit der betroffenen Gebietskörperschaft vereinbaren und deren Umsetzung kontrollieren. Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden veröffentlicht. Eine Kontrolle finde also statt!

Burgbacher: Dies ist tatsächlich ein Problem. Letztlich ist der Haushaltsgesetzgeber immer souverän. Er darf allerdings die Verfassung nicht verletzen, insofern wäre bei einer Neuverschuldung nach 2015 der Gang nach Karlsruhe möglich.

Kuhn: Der Bund darf sich auch nach 2015 in den vorgegebenen Grenzen verschulden. Sollte er diese Grenzen überschreiten, so kann der neue Stabilitätsrat zwar Konsolidierungsmaßnahmen beschließen, echten Zwang kann er aber nicht ausüben.

Frechen: Das kommt ganz entscheidend auf die Situation an. Zum einen ist ein gewisses Maß an Neuverschuldung ausdrücklich geduldet und in wirtschaftlich schwierigen, von uns nicht zu verantwortenden Situationen kann der Staat nach wie vor, was auch richtig ist, auch mit Schuldenaufnahme in die Rolle des Nachfragers schlüpfen.

Ramelow: Ab einer Neuverschuldung von 1,5 Prozent des BIP besteht die Verpflichtung zu tilgen, darüber hinaus sind keine Zwangsmaßnahmen vorgesehen. Weitere 1,5 Prozent des BIP sind circa 36 Milliarden Euro. Die prognostizierten Steuerausfälle im Jahre 2012 betragen über 90 Mrd. Euro. Sollte sich der Bund nicht an die Tilgungsverpflichtung halten, besteht die Möglichkeit einer Verfassungsklage.

Wegen der neuen Verfassungsänderung dürften die Länder in Zukunft keine Kredite mehr aufnehmen, wie könnten die Länder von nun an größere Investitionen tätigen und in welchen Bereichen wären finanzielle Kürzungen zu erwarten?

Tillmann: Die Schuldenbegrenzung behindert nicht Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Ein handlungsfähiger Staat braucht langfristig tragfähige öffentliche Finanzen und langfristig tragfähige Finanzen sind nur dann gewährleistet, wenn die Verschuldung dauerhaft langsamer wächst als das Bruttoinlandsprodukt. Und genau dies ist Kern dieser Schuldenregelung.

Burgbacher: Das größte Problem der aktuellen Länderhaushalte ist die unerträglich hohe Zins- und Tilgungslast. Wer die Schulden reduziert, öffnet Spielräume für neue Investitionen. Wer die Verschuldung weiter erhöht, versündigt sich an künftigen Generationen.

Kuhn: Viele Länder werden die Regeln nicht einhalten können und deshalb versuchen, die Last abzuwälzen. Da die Kommunen in die Schuldenregel nicht einbezogen sind, werden die Länder vor allem hier sparen und ihre Zuweisungen an Städte, Gemeinde und Landkreise reduzieren. Es besteht außerdem die Gefahr, dass die Verschuldungsregeln für die Kommunen aufgeweicht werden.

Frechen: Die Länder können im Rahmen ihrer Haushalte nach wie vor auch große Investitionen tätigen. Sie müssen künftig in guten Jahren mehr Rücklagen bilden. Bei planmäßiger Tilgung können diese Investitionen auch mit der Aufnahme von Schulden getätigt werden. Es dürfen aber keine zusätzlichen, also neue Schulden sein.

Ramelow: Mit der Grundgesetzänderung wird in Art. 109 GG festgelegt, dass die Länder ab 2020 keine strukturelle Neuverschuldung mehr haben dürfen. Allerdings können sie sich so wie der Bund aus konjunkturellen Gründen verschulden. Damit ist zu befürchten, dass die Länder ihre Investitionsprojekte nicht mehr in dem bisherigen Umfange über Kredite finanzieren können. Jeder, der den Aufbau der Länderhaushalte kennt, weiss, dass dann drei große Ausgabenbereiche unter Druck kommen: der Bildungsbereich, Polizei und Justiz sowie die Sozial- und Jugendhilfetransfers.

Wir bedanken uns herzlich für das Interview.



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