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Sonntag, 27. September, Alter: 2 Jahre » Zurück

Von: Sebastian Opitz

Bundestagswahl 2009

Das Twitter-Problem

Zur Bundestagswahl sollte das Volk überall mit gleichen Voraussetzungen wählen können. Wenn nun einige Wähler zu früh erfahren, wie bisher im Land abgestimmt wurde, könnte das ihre Entscheidung verändern – ebenso wie die Sitzverteilung im neuen Parlament.

Ab 18 Uhr veröffentlichen die Umfrageinstitute Wahlprognosen. (Bild: Sebastian Opitz)

Ab 18 Uhr veröffentlichen die Umfrageinstitute Wahlprognosen. (Bild: Sebastian Opitz)

Das Bundeswahlgesetz verbietet, Ergebnisse von Wählerbefragungen zu veröffentlichen, bevor der letzte Wahlberechtigte seine Kreuze gesetzt hat. Bis 18 Uhr des Wahlsonntags halten sich Infratest dimap, Forsa und die Forschungsgruppe Wahlen zurück. Nehmen wir an, eine Information entspringt schon eher dem internen Netz dieser Umfrageinstitute und verbreitet sich weltweit. Dann könnten Wähler und Parteien mit diesem Wissen strategisch Kreuze setzen, einzelne Stimmen gewännen dann an Bedeutung für das Ergebnis.

Klaus Plötzsch ist Referatsleiter beim Statistischen Bundesamt. Er stellt im E-Mail-Interview richtig, welche Gefahr vom Internet ausgeht, wenn angebliche oder versehentlich veröffentlichte Wahlprognosen durch Twitter, Blogs und ähnliche Internetmedien verbreitet werden.

Stellt Twitter eine Gefahr für demokratische Wahlen dar?

Die Gefahr an sich geht nicht von Twitter aus. Unzulässig ist eine Veröffentlichung von Ergebnissen der Wählernachbefragungen vor Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr, egal über welches Medium. Mit diesem Verbot soll eine Beeinflussung der freien Wahlentscheidung von Bürgerinnen und Bürgern verhindert werden. Eine direkte Gefahr für die Wahlen sehen wir jedoch nicht. Bei der ganzen Diskussion um Twitter muss natürlich auch eines bedacht werden. Im Netz tummeln sich eine Reihe von Wichtigtuern und Trittbrettfahrern, die unter Umständen ihre eigenen persönlichen Vorhersagen als Ergebnisse der Wahlforschungsinstitute ausgeben. So etwas kann man nicht verhindern. Aber der Bundeswahlleiter wird am Wahltag das Geschehen beobachten und in begründeten Verdachtsfällen Untersuchungen einleiten, die im Ergebnis zu einem Bussgeld bis zu 50.000 Euro führen können.

Mit welchen Maßnahmen wollen die eingeladenen Institute einer ungeplanten vorzeitigen Veröffentlichung der Exit Polls vorbeugen?

Seitens des Bundeswahlleiters wurden die Institute aufgefordert, die Weitergabe von Ergebnissen der exit polls restriktiv zu handhaben. Die Institute sicherten zu, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Über Details dazu wurde nicht gesprochen.

Müssten Teile der Bundestagswahl 2009 wiederholt werden, sofern zu früh per Twitter ein Ergebnis der Wählernachbefragungen veröffentlicht wird?

Wenn Ergebnisse der Wählernachbefragungen vor 18.00 Uhr veröffentlicht werden, führt das natürlich nicht automatisch zu einer Ungültigkeit der Wahlen. Dies stellt lediglich einen Wahlanfechtungsgrund dar. Im Wahlprüfungsverfahren muss dann in jedem Einzelfall geprüft werden, wie gravierend der Verstoß war und welche Konsequenzen zu ziehen sind.

Wir bedanken uns für das Interview.



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