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Montag, 5. Mai, Alter: 4 Jahre » Zurück

Von: Miriam Walther

Zwischen Ausreise- und Schulpflicht

Hessens illegale Kinder

Bildung ist ein Grundrecht. So steht es im Artikel 20 des Grundgesetzes. Dennoch wird in Hessen Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsstatus der Zugang zu Bildung verwährt. Eltern haben eine Ausreisepflicht, die Kinder jedoch ein Recht auf Bildung.

Migranten

Auch Migrantenkinder haben bald, wie alle anderen, das Recht in die Schule zu gehen. (Quelle: pixelio.de/Foto:rebel)

Jungen Menschen, die in Hessen nicht regulär leben, haben derzeit kaum eine Chance zur Schule zu gehen. Jetzt fordert die hessische FDP ein Bildungsrecht für alle Kinder und erhält die Unterstützungen anderer Parteien im Landtag.

Bisher erlaubt das hessische Bildungsrecht ihnen nur ein Schulbesuchsrecht. Eine reguläre Schulpflicht gibt es für sie nicht. Nur Heranwachsende mit gültiger Meldebescheinigung nehmen die hessischen Schulen an. Die Schulleiter sind sogar angewiesen die "Papierlosen" zu melden. Anders in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hier ist Schulpflicht für alle Kinder gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen Bundesländern gibt es keine genauen Angaben.

Rechtliche Unsicherheit abschaffen

Der FDP-Fraktionschef  Jörg-Uwe Hahn äußerte im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorschlag: "Wir rechnen mit einer breiten Unterstützung". Im hessischen Landtag stehen die SPD, die Grünen/Bündnis 90 und die Linkspartei für den Ruf nach "Bildung für alle". Die SPD bot der FDP an, gemeinsam einen neuen, situationsgerechten Gesetzesentwurf zu gestalten. Ihr Anliegen ist eine gerechte Bildungspolitik, in der alle Kinder das Recht auf Bildung erhalten. Sie wollen vor allem den Eltern die Angst nehmen, ihre Kinder anzumelden. Bis zur Sommerpause soll es Rechtssicherheit geben.

Indes verhält sich die geschäftsführende CDU zurückhaltend. Es sei wünschenswert darüber nachzudenken, heißt es aus den Reihen. Dennoch fordert die Partei eine gründliche Prüfung des rechtlichen Sachverhalts. "Es ist nicht ohne weiteres möglich, den hier illegal lebenden Kindern eine Schulrechtsbescheinigung zu erteilen", sagen sie. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode scheiterten SPD und Grüne am Stimmenmangel.

Verstoß gegen das Grundgesetz

Nach der Max-Träger-Stiftung ist die Verweigerung auf einen Schulbesuch der statuslosen Kinder eine Grundgesetzverletzung und ein Verstoß gegen das Protokoll der Europäischen Menschrechtskonvention.

Im Februar erklärte der UN-Sonderbeauftragte Vernor Munoz in einem Interview mit taz.de: "Es ist wichtig diese Gruppen zu integrieren". Die Bundesregierung hat inzwischen die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die besagt dass alle Menschen unter dem 18. Lebensjahr aufgrund ihrer Herkunft und Religion vor Diskriminierung geschützt sind und ein Recht auf Bildung haben. Munoz dazu: "Deutschland muss unbedingt die Vorbehalte zurückziehen, die es immer noch gegen die UN-Kinderrechtskonvention hat". Denn die ist noch nicht in nationales Gesetz umgesetzt. Grund: Bisher sperren sich die Länder, in deren Hoheit die Bildung liegt.

Alarmierende Zahlen

Nach Schätzungen leben allein in Frankfurt am Main zwischen 25 000 und 40 000 Menschen illegal. Darunter fünf bis zehn Prozent Kinder und Jugendliche. Das geht aus einer Studie der evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen hervor, die diese am 6. März 2008 vorstellte. Die sogenannten Migranten und Asylsuchende verfügen über keine Papiere und sind somit statuslos. Doch die ausländischen Mitbürger leben und arbeiten hier. Egal ob legal oder illegal.



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