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Freitag, 23. Mai, Alter: 4 Jahre » Zurück

Von: Karin Huebler

Erste gentechnische Versuche am Menschen

Ethische Bedenken bleiben

US-Forschern ist es, Medienberichten zu Folge, erstmals gelungen, Erbgut des menschlichen Embryos zu verändern. Seit 1981 erfolgten an embryonalen Stammzellen (ES) zahlreiche Versuche. Seitdem geht die Entwicklung dahin, Menschen nach einem gewünschten Bild zu "bauen".

Ultraschallbild

Wo beginnt das menschliche Leben? (Quelle: pixelio.de/Foto: pariah 083)

Im US-Bundesstaat New York haben Forscher um Nikica Zaninovic, von der Cornell-Universität, erstmals einen menschlichen Embryo, mittels Virus, auf Genebene manipuliert, schrieb "Focus Online" am 13. Mai 2008. Das Experiment machten sie aber schon im vergangenen Herbst anlässlich einer Konferenz der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin bekannt. Doch die Londoner "Sunday Times" berichtete erst am 11. Mai darüber.

Genmaterial enthielt Erbgutfehler

Die Forscher übertrugen einem Embryo, der nach einer künstlichen Befruchtung übrig blieb, ein Gen, das fluoreszierendes Eiweiß enthielt. Bereits nach drei Tagen konnten sie einen schimmernden Ton in den sich gebildeten Zellen wahrnehmen. Nach weiteren zwei Tagen beendeten die Wissenschaftler den Versuch durch Zerstörung des Genmaterials. Er sollte nachweisen, ob die floureszierende Markierung auf dem DNA-Strang bei der Zellteilung in die Tochterzellen übergeht. Bislang konnte dieses Ergebnis nur bei Mäusen und anderen Tieren erwiesen werden.

Der Direktor des presbyterianischen Zentrums für Reproduktionsmedizin an der Cornell-Universität, Dr. Zev Rosenwaks, betonte laut Focus, dass der Embryo nicht überlebt hätte. Grund war ein schwerwiegender Erbgutfehler. Das Center for Genetics and Society (CGS), eine nicht kommerzielle Wächterorganisation im kalifornischen Oakland, äußerte sich, nach Medieninformationen, negativ über das Handeln der New Yorker Forscher. Die stellvertretende Direktorin Marcy Darnovsky erklärte, die Wissenschaftler hätten auf eigene Faust eine bisher gültige ethische Grenze überschritten.

Beginn des Lebens bleibt Streitthema

Die moralische Trennlinie ist in Deutschland seit dem 28. Juni 2002, durch das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes, gezogen. Die Änderung des Gesetzes vom 11. April 2008, die eine Neuregelung der Stichtagsgrenze für die Einfuhr von embrionalen Stammstellen beinhaltet, stellte dies klar. Embryonen sind danach "jede menschliche [...] Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag". Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen), brachte die Kernfragen, die auch heute noch nicht letzlich geklärt sind, während der abschließenden Bundestagsdebatte vom 11. April 2008 auf den Punkt: "Wann ist der Mensch ein Mensch? Und wo beginnt menschliches Leben?"

Quer durch die Fraktionen ging und geht der Streit. Vom Anspruch des "Schutzes des menschlichen Lebens von Anfang an" und zugleich dem Ermöglichen der Grundlagenforschung, wie ihn Staatsministerin Maria Böhmer (CDU/CSU) und Volker Beck formulieren. Denn mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entstünde neues menschliches Leben. Damit sei die genetische Identität eines Menschen festgelegt. Aber auch eine Regelung, die bei der Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter ansetzt, ähnlich dem Abtreibungsrecht, brachte Ulrike Flach (SPD) in die Debatte ein.

Kein Recht auf nichtbehindertes Kind

Gentechnologie ist ein weites Feld mit vielen offenen Fragen. Beispielsweise setzen Ärzte gentechnologische Methoden bei der pränatalen Diagnostik, der medizinischen Untersuchung vor der Geburt, ein. In einem Grundsatzpapier zur Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik (PID) hält Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen, am 28.August 2001 fest: "Ein Recht auf ein nichtbehindertes Kind existiert nicht und kann auch nicht realisiert werden, selbst wenn die PID und die verschiedensten Methoden pränataler Diagnostik in Anspruch genommen werden."

Ein Fall unterstreicht dies deutlich. Die Eltern des Franzosen Nicolas Perruche entschieden sich im Jahr 2000, gegen dessen Geburt zu klagen. Wäre ihnen die Behinderung ihres Sohnes vorher bekannt gewesen, so ihre Klagebegründung, hätten sie sich für eine Abtreibung entschieden. Eine deutliche Absage an die Veränderung eines Menschen vor seiner Geburt.

Adoptionsagentur vermittelt Embryonen

Die Tragweite zeigt ein weiteres Beispiel. In Kalifornien gibt es eine Adoptionsagentur, die sich "Nightlight Christian Adoptions" nennt und, neben traditionellen Adoptionen, auch Embryonen aus künstlichen Befruchtungen vermittelt. Laut einem Artikel des Onlineportals der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) froren amerikanische Reproduktionskliniken über Jahre Embryonen in großer Stückzahl ein.

Erst, als eine Umfrage der Rand Corporation aus Santa Monica ("Research And Development") 2003 aufdeckte, dass in 430 amerikanischen Krankenhäusern rund 400 000 gefrorene Embryonen lagern, war eine messbare Größe in diesem Feld gefunden. Die Eltern können mit den Embryonen anfangen, was sie wollen. Das hieße dann, den Embryo zu vernichten, zum Forschungsobjekt erklären zu lassen oder ihn doch noch für einen Schwangerschaftsversuch zu verwenden. Alles das ist möglich.



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