Von: Axel Ehrlicher
Kreisreform in Sachsen
Land im Bürokratieabbau
"Sachsen ist mit der Kreisreform auf einem guten Weg. Es gibt viel zu tun. Aber ich bin sicher, es wird gut zu Ende gehen" so der Kreisvorsitzender Mittelsachsens Christian Rüdiger (CDU) gegenüber medien-mittweida.de. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Am 1. August trat nach dreijähriger Vorbereitungszeit die sächsische Kreisreform in Kraft. Das bedeutet, die einst 22 Landkreisverwaltungen sind auf zehn geschrumpft. Der Zusammenschluss verschiedener Landkreise machte es möglich. Des Weiteren haben Hoyerswerda, Plauen, Zwickau und Gorlitz ihren Status als freie Kreisstadt verloren. Übrig geblieben sind Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Anpassung an sinkende Einwohnerzahlen
Erhoffte Ziele der Reform sind unter anderem eine Kostenreduktion der Verwaltung, durch die Verkürzung der Amtswege und den Bürokratie-Abbau. In diesem Zuge erhielten die Kommunen verschiedene Aufgaben, die sie vorher nich hatten. Dies spricht für mehr Eigenverantwortung. Weiterhin spart die Verwaltung Personal auf höherer Landesebene ein. Die Maßnahmen sind im Hinblick auf das Auslaufen des Solidarpaktes II 2019 erforderlich. Die Verwaltung soll für diesen Schritt bezahlbarer und effizienter sein.
Ein weiterer wichtiger Grund für die Reform, ist die stetig sinkende Einwohnerzahl. Nach Prognosen der sächsischen Staatskanzlei wohnen im Jahr 2020, verglichen mit 1990, fast eine Million weniger Menschen in Sachsen. Um dies zu kompensieren, passt die Reform die sächsische Verwaltung, an die sinkende Einwohnerzahl und die damit verbunden zurückgehenden Einnahmen des Freistaates Sachsens, an.
Zele des ersten Solidarpaktes verfehlt
Damit Landkreise und Kreisfreie Städte in Zukunft noch wirtschaftlich arbeiten können, sollen sie im Jahr 2020 mehr als 200 000 Einwohner haben. Diese Zahl ergibt sich aus einem Vergleich zwischen rationeller Kreisgröße und Verwaltungskosten. In der Regel sinkt mit steigender Kreiseinwohnerzahl der Personalaufwand je Einwohner. Vergrößert sich die Anzahl der Menschen pro Kreisgebiet, führt dies zu einer Steigerung der Effizienz in den den zuständigen Amtsstuben.
Der Solidarpakt I hat sein Ziel, die neuen Bundesländer bis 2004 wirtschaftlich auf einen vergleichbaren Stand mit den westlichen Bundesländern zu bringen, verfehlt. Darum beschlossen Bund und Länder 2001 den Solidarpakt II. Er soll bis 2019 die Förderung des Solidarpaktes I sicherstellen. Das Gesamtvolumen beträgt 156,5 Milliarden Euro, die der Bund den neuen Bundesländern zur Verfügung stellt. Dass die Länder diese Mittel nicht immer nach gesetzlichen Vorgaben verwenden, ergab eine Gutachten der TU Dresden aus dem Jahr 2005. Demnach ist allein Sachsen in der Lage gewesen, die Mittel richtig einzusetzen. Berlin dagegen hat hingegen alle Mittel falsch verwendet.
Geburteneinbruch Mitte der 90er Jahre
Derzeit leben rund 4,2 Millionen Personen in den sächischen Landesgrenzen. Nach Prognosen der sächsischen Staatskanzlei, soll bis 2020 diese Zahl um rund neun Prozent sinken. Seit Jahrzehnten ist, bei einer gleichzeitig steigenden Lebenserwartung, ein stetiger Geburtenrückgang zu beobachten. Der massive Geburteneinbruch Mitte der 90er Jahre verschärfte die Situation. Er war Folge einer verbreiteten Unsicherheit der Bevölkerung in Ostdeutschland.
In Sachsen kommen pro Frau rund 1,4 Kinder zur Welt. Um jedoch das Gleichgewicht, zwischen Verlust von Einwohnern und neuen Sachsen, wieder herstellen zu können, wären 2,1 Kinder notwendig. Zudem weist Sachsen im Vergleich zu den neuen Bundesländern den höchsten Anteil alter und, zusammen mit Sachsen-Anhalt, den geringsten Anteil junger Einwohner auf. Bereits 2020 ist jeder dritte Sachse über 60 Jahre alt.
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