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Freitag, 19. September, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Miriam Walther

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten und Pendler

Luxus-Abgabe ist rechtens

Städte und Gemeinden dürfen nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Steuer auf den Zweitwohnsitz erheben. Die greift mittlerweile schon in sächsischen Städten wie Chemnitz, Dresden und Leipzig. Betroffen sind vor allem Studenten und Pendler.

Geld

Die Kommunen greifen in Taschen der Studenten, mit der Zweitwohnsitzsteuer (Quelle: pixelio.de/Matze2009, Montage: Manuel Gillner)

Nicht nur Studenten trifft die Zweitwohnsitzsteuer. Auch Pendler, die in anderen Städten arbeiten und darauf angewiesen, müssen zahlen. Wenn ein Student oder Pendler eine Zweitwohnung beispielsweise in Dresden bezieht, zahlt er zehn Prozent von seiner Kaltmiete. Die Menschen sind so gezwungen sich umzumelden. Zum Vorteil der Stadt. Dresden erhält für seine 507 513 Einwohner 358 Millionen Euro über diese Steuer im Jahr 2008. Da sind zirka 700 Euro pro Einwohner. Dafür lockt die Stadt mit netten Angeboten, wie Umzugsbeihilfe. Die beläuft sich immerhin auf 150 Euro.

Infrastruktur-Nutzung rechtfertigt Erhebung

Irmtraut Buschmann, Sachgebietsleiterin Haushalt, bearbeitet momentan die Finanzen der Stadt Mittweida. Sie entgegnet allen Befürchtungen: "In Mittweida wird es keine Zweitwohnsitzsteuer geben". Die Stadt möchte ihren Bürgern keine weiteren Belastungen zumuten, so die Haushaltsleiterin. Dabei gab es die Steuer bis 1994.  Denn als Mittweida den Ort Lauenhain eingemeindete übernahm sie auch derem Zweitwohnsitzsteuer. Die galt jedoch nur für Ferienhäuser. Das war auch der Ursprungsgedanke. "Da gab es vermehrt Ärger. Deswegen ist sie abgeschafft", erklärt Irmtraut Buschmann.

Viele Kommunen begründen die Steuer mit der Nutzung der Infrastruktur. Bei 8,3 Millionen Tagesgästen 2007 in Dresden wäre eine Touristensteuer wohl sinnvoll. Nach dem Leiter des Dresdner Steueramtes Thomas Weihermüller sei die Steuer aber kein Druckmittel. "Wir gehen davon aus, dass Personen, die in Dresden ihrem Studium nachgehen, sowieso ihren Lebensmittelpunkt - und damit ihren Hauptwohnsitz - in der Stadt haben. Doch viele von ihnen sind davon nicht betroffen", sagt er. Und dort gilt die Steuer bereits seit 1. Januar 2006. Die erste Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschloss am 21. Januar 1976 die Stadt Überlingen am Bodensee.

Bafög-Empfänger müssen nicht zahlen

Bei StudiVZ ist das Thema aktuell. Studenten gründen Vereinigungen gegen die Zweitwohnsitzsteuer in ihrer Studienstadt. Einige von ihnen zahlen aber bereits. So auch Studenten in Rostock, die Klage gegen die Steuer einlegten. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied nun gegen sie. Die Zweitwohnsitzsteuer ist rechtens, auch bei Studenten. Die Begründung: Menschen mit einer Zweitwohnung sind besonders leistungsfähig. Auch Studenten hätten genug Geld, um sich neben dem Luxuszimmer bei ihren Eltern, eine zweites Idyll in ihrem Studienort zu leisten. Und die Pendler haben neben der Belastung, in einem anderen Ort arbeiten und wochentags wohnen zu müssen, ebenso das Geld für ein zweites Zuhause.

Viele Studenten verdienen neben dem Unialltag Geld. Wie der Spiegel am 9. August 2008 berichtete, arbeiten 65 Prozent in ihren Semesterferien. Während des Semesters sind es noch mehr. Allerdings beinhaltet das Gerichtsurteil auch eine Befreiung der Bafög-Empfänger. Allerdings empfinden nicht nur Studenten die Zweitwohnsitzsteuer als Abzocke. So schreiben sie ihr Leid, in eine eigens gegründete StudiVZ Gruppe: "Gegen die Zweitwohnsitzsteuer".



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