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Montag, 30. März, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Lena Belz

Embryonale Stammzellenforschung bleibt Streitthema

Der Mensch spielt Gott

Es ist eine Gratwanderung zwischen Ethik und Wissenschaft, aber auch zwischen Leben und Tod: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist hierzulande enorm umstritten. Im Ausland wird emsig geforscht und erprobt, Deutschland steht diesem Thema bislang verhaltener gegenüber.

Spermien auf dem Weg zur Eizelle

Um Stammzellen zu gewinnen, muss der menschliche Embryo sterben (Quelle: pixelio.de/ Foto: Gerd Altmann)

Das Potential von Stammzellen ist groß, da es sich um noch undefinierte Körperzellen handelt, die sich in jegliches Gewebe entwickeln können. In Großbritannien kündigten Forscher an, Blut für Transfusionen aus embryonalen Stammzellen gewinnen zu wollen. Allerdings müssen die Briten gegenwärtig die rechtlichen Fragen klären.

Auch deutsche Politiker sind sich bei dem Thema embryonale Stammzellenforschung nicht einig. Zu tief sitzen die Erfahrungen aus der Zeit der Nationalsozialisten, die unter dem Stichwort "Rassenhygiene" die Ausschaltung von sogenanntem "schlechten Erbgut" beabsichtigten.  

Kirche lehnt Eingriff in menschliches Leben ab

Zwar verfolgt die heutige Wissenschaft das weitaus humanere Ziel, beispielsweise Krankheiten im Erbgut durch die Verwertung gesunder Stammzellen zu umgehen, dennoch sind die Mittel stets Gegenstand hitziger Diskussionen. Besonders problematisch ist die embryonale Stammzellenforschung, da zur Gewinnung der Stammzellen ein Eingriff in die Entwicklung von Embryonen erfolgt. "Der Embryo aber ist von Beginn der Kernverschmelzung an ein Mensch. Er entwickelt sich nicht zum Menschen, er entwickelt sich immer schon als Mensch. Diese Unterscheidung ist außerordentlich wichtig", betont Matthias Kopp, Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber medien-mittweida.de. Daher könne und dürfe die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen nicht erlaubt sein.

Doch die Katholische Kirche ist nicht partout Forschungsgegner. Sie setzt sich sowohl mit den Folgen, als auch den Möglichkeiten der Forschung auseinander. "Ein immer wiederkehrender Vorwurf ist, dass diejenigen, die gegen die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen sind, die Forschung an sich blockieren würden. Dies ist ganz gewiss nicht so", beteuert Kopp. Die Forschung mit humanen adulten Stammzellen sei ethisch unbedenklich und sollte daher noch sehr viel stärker ausgebaut werden, da erste Therapie-Erfolge mit dieser Art von Stammzellen sich schon seit geraumer Zeit nachweisen ließen. 

Zeitlicher Beginn der menschlichen Würde umstritten 

Ob menschlichen Embryonen in frühen Entwicklungsstadien tatsächlich die Menschenwürde zukommt oder nicht, ist in Deutschland äußerst strittig. "Diese Frage lässt sich auch wissenschaftlich nicht auflösen. Es ist eine klassische Wertungsfrage", erklärt Ulla Burchardt, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gegenüber medien-mittweida.de.

Gesetzliche Hürden für hiesige Forscher

Das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) regelt die künstliche Befruchtung und den Umgang mit menschlichen Embryonen. Es sorgt für eine Abwägung zwischen ethischen Bedenken und den Interessen der Forschung. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist die Erzeugung eines Embryos mithilfe künstlicher Befruchtung nur zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erlaubt. Bedenklich ist bei diesem Eingriff, dass der Arzt sich quasi in die Rolle von Gott versetzt. Er entscheidet darüber, welcher im Reagenzglas entstandene Embryo sich schließlich im Bauch der Mutter entwickelt. In Deutschland dürfen die überschüssigen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstehen, aufgrund des ESchG nicht für die Stammzellenforschung verwendet werden. Wesentliche Grundlagen dieses Verbots sind die in Artikel 1 des Grundgesetzes niedergeschriebene Würde des Menschen und das Recht auf Leben, das in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 verankert ist. Zur Gewinnung der Zellmasse wäre damit der Embryo zerstört und somit nicht mehr entwicklungs- beziehungsweise lebensfähig.

Die Normen haben zur Folge, dass deutsche Forscher nur embryonale Stammzellen aus dem Ausland beziehen dürfen. Dies ist im Stammzellengesetz geregelt und zwei wesentlichen Voraussetzungen unterworfen: Die Stammzellen müssen vor dem 1. Mai 2007 zur Bewirkung einer Schwangerschaft erzeugt worden sein und zudem einem hochrangigen wissenschaftlichen Zweck dienen, für den tierische Stammzellen nicht ausreichen. Erst im vergangenen Jahr verschob der Bundestag den Stichtag für importierte Stammzellen vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007.

"Deutschland steht im internationalen Vergleich sehr gut da"

Den Stichtag gibt es, damit die deutsche Nachfrage kein Anreiz zur Zerstörung von Embryonen im Ausland hervorruft. Durch das Verschieben des Stichtags unterlassen Forscher im Ausland die Herstellung neuer Stammzellen für Deutsche Kollegen. Das Grundproblem der Zerstörung von frühen, menschlichen Embryonen umgehen Stammzellenforscher so natürlich nicht gänzlich. "Dass im Ausland vor dem deutschen Stichtag Embryonen zerstört wurden, konnten wir nicht verhindern. Daher ist der Import dieser bereits bestehenden Zellen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig", erklärt Burchardt in diesem Zusammenhang.

Die Gefahr, dass der Forschungsstandort Deutschland aufgrund vieler Regeln im internationalen Vergleich in Rückstand geraten könnte, sieht die Bundestagsabgeordnete nicht. "Deutschen Forschern stehen breite Möglichkeiten für die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien zur Verfügung, die längst noch nicht ausgeschöpft sind". Es gebe durchaus Ansätze, die nach gleichwertigen Alternativen suchen. Die größten Innovationen der letzten Jahre entstammten der Forschung mit Zellen aus dem Körper erwachsener Menschen, die man in einen quasi-embryonalen Zustand zurückprogrammiert hat. "Hier steht Deutschland im internationalen Vergleich sehr gut da", versicherte die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.



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