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Dienstag, 13. Januar, Alter: 3 Jahre » Zurück

Von: Patricia Haueiß

Themenwoche: Schächten

Tödlicher Schnitt

Ulrich Dittmann vom "Arbeitskreis für humanen Tierschutz" setzt sich seit Jahren für ein Verbot des Schächtens ein. medien-mittweida.de erklärt er die Wirkung seines Vereines und den Ablauf eines Schlachtvorganges.

Schächten in der Diskussion

Schächten in der Diskussion (Quelle: pixelio.de / Foto: Klaus-Peter Wolf)

Das Thema Schächten ist bei Juden, Muslime oder Tierschützern, wie Ulrich Dittmann umstritten. Im folgenden Interview zeigt er unter anderem welche Initiativen es in Deutschland und europaweit gibt. Das Schächten ist nach jüdischer und muslimischer Religion vorgeschrieben.

Welche Alternativen gibt es für Gläubige blutloses Fleisch essen zu können?

Vorab: Nicht das Schächten an sich steht in der Kritik - nur das anachronistische, betäubungslose Schächt-Schlachten. Die Terminologie Schächten fordert lediglich, unmissverständlich ein "Ausbluten lassen" des Tieres ein, um die vorgeschriebene "Reinheit", also koscher, respektive "Erlaubtheit", das bedeutet halal, sicherzustellen. Auch müssen bestimmte Ritualhandlungen, beispielsweise die Positionierung des Tieres, Gebetssprechung oder Schächtschnitt, vorgenommen werden. Bei jeder Schlachtungsart bleibt eine Restmenge Blut im Tierkörper. Ein vollkommenes Ausbluten eines Schlachttieres gibt es nicht. Letztlich müssten so alle orthodoxen, strenggläubigen Vegetarier sein. Nach neueren Forschungen "...verlieren aber elektrisch betäubte Tiere mit 4,6 Prozent signifikant mehr Blut, als die unbetäubten Tiere mit 4,3 Prozent" - so Dr. Matthias Moje vom Fleischhygieneinstitut Kulmbach.

Welche Initiativen kennen Sie rund um das (betäubungslose) Schächten?

Schon 1906 kritisierten 585 leitende Veterinärmediziner deutscher Schlachthöfe betäubungsloses Schächten unter anderem mit den Beurteilungen, "barbarisch, roh, ekelerregend, grausam". Laut dem "Tierärzteblatt 9/95" lehnt die "Bundestierärztekammer" (BTK) seit vielen Jahren vehement "jegliches Schlachten ohne Betäubung aus Tierschutzgründen ab". Präsident Dr. Ernst Breitling sagte im Juli 2008: "Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. [...] Es liegt hier ein klarer Fall von Tierquälerei vor. […] Das Gesetz muss geändert werden".

Von allen Tierschutzdachverbänden wird das betäubungslose Schächten schärfstens verurteilt. 79 Prozent der Bevölkerung verabscheut, laut Spiegelbefragung, diese archaische Tötungsart. Auch von jüdischer Seite, beispielsweise der Initiative "Jüdischer Tierschutz" und vielen islamischen Stellen, unter anderem vom Hohen Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei, erhalten wir Unterstützung.

Seit 2006 besteht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zum erlaubten, betäubungslosen Schächten zu bekommen. Sehen sie eine Möglichkeit, dass ein Gesetz gegen diese Art von Tiertötung entsteht?

Der Bundesrat hatte im Sommer 2007 mit großer Mehrheit eine qualmindernde Änderung des so genannten "Schächtparagraphen" beschlossen. Doch nun versucht die Bundesregierung selbst diese moderate Gesetzesinitiative mit "verfassungsrechtlichen Bedenken" auszumanövrieren. Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler bestätigen jedoch einstimmig den Gesetzesänderungsantrag der Länder ausdrücklich als verfassungskonform. 69 Juristen wandten sich so mit einer juristischen, gutachtlichen Stellungnahme an die Politik und forderten eindringlich die Umsetzung der Gesetzesänderung ein: "Wir richten deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die dringende Bitte, die Behandlung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung von Paragraph 4a Absatz 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz nicht weiter zu verzögern, sondern diesem Gesetz ohne Einschränkungen und Abänderungen zuzustimmen."

Was passiert mit dem Tier während des Schächtens?

Hier sei auszugsweise auf die gutachterliche Stellungnahme von Dr. med. Werner Hartinger verwiesen, der die anatomisch- physiologischen Vorgänge beim betäubungslosen Schächten wie folgt beschreibt:

"Durch einen Schnitt durchtrennt man zunächst die vordere Halshaut. Dann folgen die vorderen Halsmuskeln, Luftröhre und Speiseröhre. Danach werden die beiden Halsschlagadern durchschnitten, die eine relevante Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben. Daneben werden auch Nerven und der Vagus [der Gehirnnerv], sowie das gesamte sympathische Nervensystem durchtrennt. Hierdurch kommt es zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, sodass das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch Atemnot erleidet. Durch die angst- und atemnotbedingten, verstärkten Atemreaktionen wird das Blut und der aus der Speiseröhre austretende Mageninhalt in die Lungen angesaugt, was zu zusätzlichen, schweren Erstickungsfällen führt. Das geschieht alles bei vollem Bewusstsein des Tieres."

Was konnte Ihr Verein "Arbeitskreis für humanen Tierschutz" bereits im Bezug auf das (betäubungslose) Schächten bewirken?

Faktisch wurde wenig erreicht. Nach wie vor werden Tiere bei uns betäubungslos abgemetzelt. Es ist wichtig diese Tierquälerei in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Zwingend besteht politischer Handlungsbedarf. Betäubungsloses Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub und fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft. An die Bundespolitiker aller Parteien ergeht so die eindringliche Forderung, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesänderungsantrag zum so genannten "Schächt-Paragraphen" nicht länger auszusitzen, sondern endlich umzusetzen.

Wir bedanken uns für das Interview.



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Samstag, 17-01-09 17:33 Ines Odaischi

Im Interview (auch in einigen Artikeln) geht es um ausgewiesene Tierquälerei - und gemacht wird daraus ein Politikum, das ist unglaublich! Und die Politiker versuchen, sich durch Schweigen und Hinauszögern der Bearbeitung der Gesetzesvorlage des Bundesrats, die den Tieren wenigstens die Gnade einer Minimalbetäubung ermöglichen will, aus der Sache herauszuhalten, als ob das noch möglich wäre. Bei den Muslimen haben höchste Autoritäten beider großer Richtungen die Betäubung vor dem Schnitt freigegeben. Kennen die ihre Schriften etwa nicht! Bei den Juden hat man den Eindruck, man pocht auf ein Recht, daß auf Grund der furchtbaren Vorkommenisse im sog. Dritten Reich den heutigen Juden automatisch zustehen müßte. Es geht um Tierquälerei, nicht um einen Ausgleich, der von Menschen zu erbringen wäre, wenn er denn überhaupt möglich wäre.

Bei beiden Religionen mangelt es im übrigen an der zwingenden Vorschrift (sie ist in keinerlei Schriften beider Religionen vorhanden) und am Verbot des Genusses von mit Betäubung geschlachteten/geschächteten Tieren (niemand wird aus diesen Religionen ausgeschlossen, der solches Fleisch ißt). Damit wäre der § 4a, Ziff.2 des TierSchG eigentlich schon erledigt. Überdies gibt es aber im GG den Art 140 (Übernahme div. Artikel aus der Weimarer Verfassung) u. a. den daher auch im jetzigen GG gültigen Artikel 137, dazu in Anm. 3: "Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes." Das TierSchG mit seiner grundsätzlichen Verpflichtung zur Betäubung von Wirbeltieren vor der Entblutung und die Schlachtverordnung sind aber allgemein gültiges Gesetz. Daneben ist noch der Tierschutz als Staatsziel ind GG aufgenommen und außerdem dürfen Angehörige von Religionen lt. GG weder bevorzugt noch benachteiligt werden; ich betone, damit es ganz klar ist: Es gibt lt. GG auch keine Bevorzugung!
Es geht um ausgewiesene Tierquälerei (u. a. auch von der Bundestierärztekammer) - ich weiß wirklich nicht, warum sich die Politiker unter Mißachtung des Willens des Großteils der Bevölkerung und vor allem der Leiden der betroffenen Tiere möglichst heraushalten möchten in der Hoffnung, daß sich die Sache nach den nächsten Bundestagswahlen von selbst erledigt. Sie erledigt sich nicht! Nicht für die Tiere und nicht beim Großteil der Bevölkerung. Wie kann man nur so feige sein! Es geht hier nicht Kleidungsstücke, die nun wirklich egal sind, es geht um lebendige, leidensfähigte Lebewesen, eben die betroffenen Tiere, in D meist Schafe und Rinder, aber auch Ziegen.

Donnerstag, 15-01-09 13:13 Gudrun Enders

Das Thema religiös motiviertes Schächten entwickelt sich in Politikerkreisen leider immer mehr zu einem Tabuthema, obwohl eine überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, jüdische und muslimische Mitbürger eingeschlossen, das religiös motivierte betäubungslose Schächten aus Tierschutzgründen kategorisch ablehnen und eine vorherige Betäubung fordern.

Ich gratuliere deshalb Patricia Haueiß zu ihrem sachlichen Beitrag zu diesem Thema und medien-mittweida.de zu ihrem Mut, ihn abzudrucken! Damit haben Sie mehr zur Völkerverständigung beigetragen, als jene, die meinen, man müsse krampfhaft an Praktiken festhalten, die sich längt als grausame Tierquälerei herausgestellt haben.

Niemand steht über dem Gesetz und Ausnahmen davon kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben, wenn Recht nicht zu Unrecht werden soll. Und das betäubungslose Schächten ist ein von Politikerseite gebilligtes Unrecht an der wehrlosen Kreatur. Wie abgestumpft muss man sein, um sich darüber nicht mehr zu empören?

Gudrun Enders

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