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Montag, 6. Juli, Alter: 1 Jahre » Zurück

Von: Lion Pfeufer

Neues Bilanzrecht in Kraft getreten

"Hoher Bilanzierungsaufwand"

Das "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes" (BilMoG) entlastet laut Bundesjustizministerium die deutsche Wirtschaft. Das statistische Bundesamt sieht ein Einsparpotential von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr, doch nicht jeder Unternehmer kann profitieren sondern hat Mehraufwand.

Moderne Bilanzen oder doch der Rotstift? (Quelle: pixelio.de/ Foto: Pauline)

Moderne Bilanzen oder doch der Rotstift? (Quelle: pixelio.de/ Foto: Pauline)

Mit dem "BilMoG" trat ein Gesetz in Kraft, welches das Handelsgesetzbuch (HGB) modernisiert. Zudem ist das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches laut www.bmj.de nun "für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt".

Die wichtigsten Neuerungen stehen unter dem Aspekt der Deregulierung, Deregulierung heißt hier konkret Abbau von Bürokratie, Vereinfachung staatlicher Vorschriften. Mittelständische Einzelkaufleute haben laut dem Ministerium der Justiz (BmJ ) weniger Bilanzierungsaufwand.

Als "Mittelständische Einzelkaufleute" gelten Unternehmer, die pro Jahr weniger als 50.000 Euro Gewinn und weniger als 500.000 Euro Umsatz erzielen. Sie profitieren, denn Sie müssen künftig nicht mehr die handelsrechtliche Buchführung, Inventur und Bilanzierung durchführen. Somit sparen die Mittelständler Kosten und Zeit.

Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG) profitieren von der Modernisierung weitaus weniger. Eine Einstufung als "klein" bedeutet, nur die Bilanz ausweisen zu müssen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann weggelassen werden. "Mittelgroße" Kapitalgesellschaften dürfen Bilanzpositionen zusammenfassen.

Know-how als Vermögensgegenstand

Unternehmen, welche durch Forschung und Entwicklung ihren Umsatz erzielen, können fortan nicht-materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der HGB-Bilanz mit ausweisen. Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, welche das Unternehmen langfristig benötigt. Ein Beispiel wäre eine Datenbank oder Urheberrechte. Das BmJ führt hier als Beispiel Patente und Know-how an. So kann ein Softwarehersteller die Entwicklungskosten künftig als Herstellungskosten deklarieren. Die Ausgaben können dann bei den selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens angeführt werden. Somit sind es keine Aufwendungen mehr, tauchen nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung auf und stärken die Eigenkapitalbasis des Unternehmens. 

Mehr Transparenz 

Bei Zweckgesellschaften mangelt es oftmals an der nötigen Transparenz. Das heißt, dass deren wirtschaftliche Situation im Dunkeln bleibt, nicht erkennbar ist. Deswegen soll die finanzielle Lage und eventuelle Risiken der Zweckgesellschaft künftig im Jahresabschluss des Mutterkonzerns erkennbar sein. Im Zuge der Finanzkrise flossen in das BilMoG auch EU-Vorgaben mit ein. Im Anhang berichten Unternehmen per Gesetz nun auch über die Geschäfte, welche nicht in der Bilanz auftauchen. Diese Geschäfte müssen konkret offen gelegt und nachvollziehbar sein.

Kritik am BilMoG

Annika Böhm, Rechtsexpertin des "Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V." (DIHK) erklärt gegenüber medien-mittweida.de: "Die sogenannte Einheitsbilanz wird schwieriger, da durch die Änderungen des BilMoG die handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung weiter auseinanderfällt. Das betrifft vor allem kleinere und kleinere mittlere Unternehmen, die hierdurch einen erhöhten Bilanzierungsaufwand haben werden." Ulrich Staudigl, Pressesprecher beim Bundesministerium der Justiz, hält dagegen: "Das Gesetz ist von den betroffenen Verbänden und interessierten Kreisen nahezu einhellig begrüßt worden. Berechtigten Anliegen konnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weitestgehend Rechnung getragen werden. Negative Aspekte, die über den zwangsläufig mit Gesetzesänderungen verbundenen Umstellungsaufwand hinaus gehen, sind hier bislang nicht bekannt."



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